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Schülerbeförderung

Als Träger der Schülerbeförderung ist es Aufgabe des Landkreises, die Beförderung der Schüler zwischen Wohnung und Schule sowie zurück satzungsgemäß sicherzustellen.

Die Übernahme der Schülerbeförderungskosten erfolgt auf Antrag. Grundlagen sind das Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG) und die Schülerbeförderungssatzung des Landkreises. Maßgebend ist der Standort der besuchten Schule.

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