Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde
Unser Sachgebiet ist für Sie da, wenn Sie Fragen zur Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und gewerblichen Unternehmen haben. Diese können unter anderem am schnellsten mit dem zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorger, im Landkreis Meißen der Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE), oder in der Unteren Abfall- und Bodenschutzbehörde im Landratsamt Meißen geklärt werden.
Um Ihnen die Wahl des richtigen Ansprechpartners zu erleichtern, erhalten Sie hier eine Übersicht über die wichtigsten Themen der Abfallentsorgung und die zugehörigen Ansprechpartner.
Bei Fragen zur Entsorgung üblicher Abfälle aus privaten Haushalten
Beispiele
- häusliche Abfälle (Restmüll)
- Sperrmüll
- besondere häusliche Abfälle, wie zum Beispiel Batterien, Energiesparlampen, Elektrogeräte
Ansprechpartner
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Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
Meißner Straße 151a
01445 Radebeul
Bei Fragen zur Entsorgung anderer in Haushalt und Gewerbe anfallender Abfälle
Beispiele
- Abbruchmaterial
- Asbest
- Altholz, Altöl und Ölfilter aus dem Hobbybereich
- pflanzliche Gartenabfälle
Ansprechpartner
Bei Fragen zur gewerbsmäßigen Abfallentsorgung
Beispiele
- Nachweisen der Entsorgung
- Beförderungserlaubnis
- gewerblichen Abfallsammlungen
- Betriebsbeauftragte für Abfall
- gewerblichen Abfällen
Ansprechpartner
Korrekter Umgang mit Altlasten
Unser Sachgebiet ist für Sie da, wenn Sie Fragen
- zur Behandlung von Bodenkontaminationen,
- altlastenverdächtigen Flächen und
- Altlasten auf Privatgrundstücken beziehungsweise auf industriell genutzten Grundstücken
haben. Altlasten-Auskünfte für Ihr Grundstück erhalten Sie auf Anfrage. Erlangen Sie Kenntnis von bisher unbekannten Bodenverunreinigungen und Altlasten, sind wir zu informieren (Rechtspflicht).
Die Durchführung von Altlasten-Freistellungsverfahren (Bescheid, Vollzug und Finanzierung) nach dem Umweltrahmengesetz (URaG) in der Fassung des Gesetzes zur Beseitigung von Hemmnissen bei der Privatisierung von Unternehmen und zur Förderung von Investitionen (InvestHemBesG) erfolgt ebenfalls in unserem Sachgebiet.
Anzeigen zu
- illegal abgelagerten Abfällen und
- abgestellten Autowracks
nehmen wir entgegen und sorgen für eine ordnungsgemäße Beräumung.
Hinweise und Merkblätter
Anzeige von Abfallsammlungen gemäß § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
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Hinweise zur richtigen Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen
Hinweise zur richtigen Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen
Formulare
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Kontakt
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Herr Heine
Sachgebietsleiter
Sachgebiet Abfall/Boden/Altlasten
Remonteplatz 8
01558 Großenhain
- Telefon: 03521 725-2391
- Fax: 03521 725-88024
- E-Mail: kreisumweltamt@kreis-meissen.de
- Raum: 2.38