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Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde

Unser Sachgebiet ist für Sie da, wenn Sie Fragen zur Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und gewerblichen Unternehmen haben. Diese können unter anderem am schnellsten mit dem zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorger, im Landkreis Meißen der Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE), oder in der Unteren Abfall- und Bodenschutzbehörde im Landratsamt Meißen geklärt werden.

Um Ihnen die Wahl des richtigen Ansprechpartners zu erleichtern, erhalten Sie hier eine Übersicht über die wichtigsten Themen der Abfallentsorgung und die zugehörigen Ansprechpartner.

Bei Fragen zur Entsorgung üblicher Abfälle aus privaten Haushalten

Beispiele

  • häusliche Abfälle (Restmüll)
  • Sperrmüll
  • besondere häusliche Abfälle, wie zum Beispiel Batterien, Energiesparlampen, Elektrogeräte

Ansprechpartner

Bei Fragen zur Entsorgung anderer in Haushalt und Gewerbe anfallender Abfälle

Beispiele

  • Abbruchmaterial
  • Asbest
  • Altholz, Altöl und Ölfilter aus dem Hobbybereich
  • pflanzliche Gartenabfälle

Ansprechpartner

Bei Fragen zur gewerbsmäßigen Abfallentsorgung

Beispiele

  • Nachweisen der Entsorgung
  • Beförderungserlaubnis
  • gewerblichen Abfallsammlungen
  • Betriebsbeauftragte für Abfall
  • gewerblichen Abfällen

Ansprechpartner

Korrekter Umgang mit Altlasten

Unser Sachgebiet ist für Sie da, wenn Sie Fragen

  • zur Behandlung von Bodenkontaminationen,
  • altlastenverdächtigen Flächen und
  • Altlasten auf Privatgrundstücken beziehungsweise auf industriell genutzten Grundstücken

haben. Altlasten-Auskünfte für Ihr Grundstück erhalten Sie auf Anfrage. Erlangen Sie Kenntnis von bisher unbekannten Bodenverunreinigungen und Altlasten, sind wir zu informieren (Rechtspflicht).

Die Durchführung von Altlasten-Freistellungsverfahren (Bescheid, Vollzug und Finanzierung) nach dem Umweltrahmengesetz (URaG) in der Fassung des Gesetzes zur Beseitigung von Hemmnissen bei der Privatisierung von Unternehmen und zur Förderung von Investitionen (InvestHemBesG) erfolgt ebenfalls in unserem Sachgebiet.

Anzeigen zu

  • illegal abgelagerten Abfällen und
  • abgestellten Autowracks

nehmen wir entgegen und sorgen für eine ordnungsgemäße Beräumung.

Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV)

Veröffentlichung nach §12 Abs. 2 ErsatzbaustoffV

Im Landkreis Meißen verfügen folgende Aufbereitungsanlagen über ein Prüfzeugnis gemäß § 5 Abs. 4. ErsatzbaustoffV:

  • Hasse Transport GmbH, 01640 Coswig, Naundorfer Straße 3 -   Ersatzbaustoffe: RC-1 und BM-0
  • H. Nestler GmbH & Co. KG, 01640 Coswig, Industriestraße 40 -   Ersatzbaustoff: RC-1
  • TS Bau GmbH, 01612 Glaubitz, Industriestraße A20 -   Ersatzbaustoffe: SWS-1 und RC-1

Veröffentlichung nach §13 Abs. 3 ErsatzbaustoffV

Aufbereitungsanlagen im Landkreis Meißen, bei denen die Fremdüberwachung gemäß § 13 Abs. 2 ErsatzbaustoffV eingestellt worden ist:

  • aktuell keine Anlage

Hinweise und Informationen

Anzeige von Abfallsammlungen gemäß § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Bau- und Abbruchabfälle nach Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) richtig getrennt sammeln (Poster A3-Format)

Hinweise zur richtigen Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen

Hinweise zur richtigen Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen


Formulare

Kontakt

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