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Untere Wasserbehörde

Die Ressource Wasser umfasst oberirdische Gewässer, Küstengewässer und Meeresgewässer sowie das Grundwasser. Diese gilt es als Bestandteil des Naturhaushaltes, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen. Dementsprechend haben die Europäische Union, die Bundesrepublik Deutschland sowie der Freistaat Sachsen einen gesetzlichen Rahmen geschaffen, um die Bewirtschaftung zu regeln und einen guten Zustand der Gewässer zu schaffen.

Die konkreten Anforderungen und Regelungen an den Gewässerschutz sind im Wasserhaushaltsgesetz der Bundesrepublik Deutschland (WHG) sowie dem Sächsischen Wassergesetz (SächsWG) samt Verordnungen festgeschrieben. Sie bestimmen auch die allgemeinen Sorgfaltspflichten für Jedermann (§ 5 WHG) und die Bewirtschaftungsgrundsätze für die Gewässer (§ 6 WHG).

Diese gesetzlichen Grundlagen bilden die Basis für Zulassungs- und Anzeigeverfahren, für Beurteilungen von Vorhaben und Planungen und der Tätigkeit als Gewässeraufsichtsbehörde.

Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Meißen hat im Rahmen ihrer Zuständigkeit (SächsWasserZuVO) vielfältige wasserfachliche und wasserrechtliche Aufgaben.

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