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Flurneuordnung

Das Sachgebiet Flurneuordnung gliedert sich in die Flurbereinigungsbehörde und die Obere Flurbereinigungsbehörde.

Aufgaben Flurbereinigungsverfahren Kontakt Öffnungszeiten

Aufgaben

Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt nach dem Flurbereinigungsgesetz, dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz und dem Baugesetzbuch. Die Obere Flurbereinigungsbehörde ist verantwortlich für die Anordnung von Flurbereinigungsverfahren und setzt damit Entwicklungsziele in den ländlich geprägten Gebieten des Landkreises Meißen um. Die Flurbereinigungsbehörde führt Flurneuordnungsverfahren und bodenordnerische Verfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz durch.
Mit der Neuordnung der ländlichen Grundstücke wird die Rechtssicherheit der Eigentümer gewährleistet und das Grundeigentum im vollen Umfang verfügbar. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten, leiten die Teilnehmergemeinschaften in Flurneuordnungsverfahren an und geben Unterstützung zu Fragen bei der vollen Wiederherstellung des Grundeigentums.

Flurbereinigungsverfahren


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