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Servicestelle Sprach- und Dolmetscherdienst

Die Servicestelle Sprach- und Dolmetscherdienste des Ausländeramtes koordiniert Anfragen (von Ämtern, Ärzten, …) für Dolmetschereinsätze.

Informationen zu den verfügbaren Sprachen erhalten Sie auf Anfrage.


Verfahrensbeschreibung zur Bestellung eines Dolmetschers:

Benötigt der Auftraggeber zum Beispiel für einen Arzttermin einen Dolmetscher, dann füllt er das Formular "Antragsformular Dolmetscherdienst" (siehe "Download") aus und sendet eine Anfrage an die E-Mail-Adresse auslaenderamt.dolmetscherdienst@kreis-meissen.de.

Wir suchen einen entsprechenden Dolmetscher/Sprachmittler und bestätigen den Termin. Nach dem Einsatz schickt der Dolmetscher/Sprachmittler die Rechnung sowie die zum Beispiel vom Arzt quittierte Einsatzbestätigung an den Auftraggeber.

Auflistung der Dolmetscherkonditionen (Kosten):

Die Kosten der Dolmetscher aus dem „Dolmetscherpool“ der Servicestelle belaufen sich auf 75 Euro pro Stunde und 25 Euro für jede weitere angefangene halbe Stunde. Der Höchstsatz (unabhängig von der Dauer des Einsatzes) liegt bei 200 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Der Stundensatz wird ab Beginn des Termins berechnet. Fahrtkosten und Fahrtzeiten sind in der Pauschale berücksichtigt. Hohe Kosten durch weite Anfahrtswege werden durch die Vermittlung ortsnaher Dolmetscher/Sprachmittler vermieden.

In einigen Fällen muss ein Dolmetscherbüro außerhalb unseres Pools beauftragt werden. Bei diesen Vermittlungen gibt es unterschiedliche Preise. Unser Dolmetscherdienst informiert Sie dahingehend und vermittelt Ihnen den Dolmetscher. In Spezialfällen können hierzu auch Sondervereinbarungen ausgehandelt werden. Dies übernimmt ebenfalls der Dolmetscherdienst.

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