EU-Bürger
Freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger (Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der EU) und ihre Familienangehörigen haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt nach Maßgabe des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern. Unionsbürger bedürfen für die Einreise nach Deutschland keines Visums und für den Aufenthalt keines Aufenthaltstitels.
Die zuständige Ausländerbehörde kann verlangen, dass die Voraussetzungen des Freizügigkeitsrechts drei Monate nach der Einreise glaubhaft gemacht werden. Für die Glaubhaftmachung erforderliche Angaben und Nachweise können von der zuständigen Meldebehörde bei der meldebehördlichen Anmeldung entgegengenommen werden. Diese leitet die Angaben und Nachweise an die zuständige Ausländerbehörde weiter. Eine darüber hinausgehende Verarbeitung oder Nutzung durch die Meldebehörde erfolgt nicht.
Das Vorliegen oder der Fortbestand der Voraussetzungen des Freizügigkeitsrechts kann auch aus besonderem Anlass überprüft werden.
Sind die Voraussetzungen des Freizügigkeitsrechts innerhalb von fünf Jahren nach Begründung des ständigen rechtmäßigen Aufenthalts im Bundesgebiet entfallen oder liegen diese nicht vor, kann der Verlust des Freizügigkeitsrechts festgestellt werden.
Kontakt
Die Bearbeitung der Anträge richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens der antragstellenden Person.
Buchstabe A (außer AL) und P
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Herr Beckstein
Sachbearbeiter
Ausländerrecht
Brauhausstraße 21
Haus A Raum A 0.62
01662 Meißen
Buchstabe AL
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Herr Hütter
Sachbearbeiter
Ausländeramt
Brauhausstraße 21
Haus A
01662 Meißen
- Telefon: 03521 725-1733
- Fax: 03521 725-1700
- E-Mail: auslaenderamt.recht@kreis-meissen.de
Buchstabe B und N
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Herr Hornemann
Sachbearbeiter
Ausländerrecht
Brauhausstraße 21
Haus A Raum A 0.66
01662 Meißen
Buchstabe G, O und R
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N. N.
Sachbearbeiter/in
Ausländerrecht
Brauhausstraße 21
Haus A Raum A 0.67
01662 Meißen
Buchstabe C, D, E und F
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Frau Schlitter
Sachbearbeiterin
Ausländerrecht
Brauhausstraße 21
Haus A Raum A 0.65
01662 Meißen
Buchstabe H und J sowie Verpflichtungserklärungen
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Frau Richter
Sachbearbeiterin
Ausländeramt
Brauhausstraße 21
Haus A Raum A 0.68
01662 Meißen
- Telefon: 03521 725-1724
- Hinweis: (für Verpflichtungsgeber mit Anfangsbuchstaben des Nachnamens L bis Z)
Buchstabe K und L
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Frau Wagner
Sachbearbeiterin
Ausländerrecht
Brauhausstraße 21
Haus A Raum A 0.66
01662 Meißen
Buchstabe I, M, Q, U und X
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Herr Pham
Sachbearbeiter
Ausländerrecht
Brauhausstraße 21
Haus A Raum A 0.61
01662 Meißen
Buchstabe S
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Herr Anders
Sachbearbeiter
Ausländerrecht
Brauhausstraße 21
Haus A Raum A 0.67
01662 Meißen
- Telefon: 03521 725-1730
- Hinweis: (für Verpflichtungsgeber mit Anfangsbuchstaben des Nachnamens A bis K)
Buchstabe T, V, W, Y und Z
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Frau Wasmund
Sachbearbeiterin
Ausländerrecht
Brauhausstraße 21
Haus A Raum A 0.61
01662 Meißen
Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerungen, § 15a-Fälle, Ausweisungen Asyl
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Frau Linge
Staatsangehörigkeitsrecht/Einbürgerung
Ausländeramt
Brauhausstraße 21
Haus A
01662 Meißen
- Telefon: 03521 725-1713
- Fax: 03521 725-1700
- E-Mail: auslaenderamt.staatsangehoerigkeit@kreis-meissen.de
aufenthaltsbeendende Maßnahmen AuslR, Widerspruchsbearbeitung
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Frau Linge
Staatsangehörigkeitsrecht/Einbürgerung
Ausländeramt
Brauhausstraße 21
Haus A
01662 Meißen
- Telefon: 03521 725-1713
- Fax: 03521 725-1700
- E-Mail: auslaenderamt.staatsangehoerigkeit@kreis-meissen.de