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Staatsangehörigkeitsrecht

In diesem Bereich können Anträge auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband und Anträge auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit gestellt werden. Auch sonstige Belange, die die deutsche Staatsangehörigkeit betreffen, können hier geklärt werden.

Die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit dient dazu, verbindlich feststellen zu lassen, ob Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Ist dies der Fall, wird ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt. In der Regel benötigen Sie einen Staatsangehörigkeitsausweis nur, wenn Zweifel an Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit bestehen und ein solcher ausdrücklich von einer Behörde verlangt wird.

Auf Antrag kann auch festgestellt werden, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besteht. In diesem Falle, wird eine so genannte Negativbescheinigung ausgestellt.

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