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Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und senden Sie es per Post/Fax oder E-Mail an das Kreisverkehrsamt.
Das Antragsformular ist zwingend vom Antragsteller zu unterschreiben.
Die Genehmigungsbehörde holt gemäß der Richtlinie zur Durchführung der GGVSEB die notwendigen Stellungnahmen anderer zuständiger Behörden, bei verschiedenen Be- bzw. Entladeorten zu Ihrem Antrag ein.
Nach Zugang der notwendigen Stellungnahme und Auswertung dieser, entscheidet die Behörde über Ihren Antrag. Sie bekommen schriftlich einen Bescheid.
Fristen
Die Bearbeitung Ihres Antrages kann je nach Umfang der Sperrung zwischen 14 Tagen und 4 Wochen dauern. Bitte beachten Sie dies bei der Antragsstellung!
Die Außenstelle der Kfz-Zulassung in Riesa ist nach wie vor ausschließlich dienstags mit Terminvereinbarung geöffnet. Außerdem ist eine Terminvereinbarung bei Neuerteilung einer Fahrerlaubnis bei behördlichen oder gerichtlichen Entzügen notwendig.
Für alle anderen Anliegen sprechen Sie bitte spätestens 30 Minuten vor Schließung vor.
Bei erhöhtem Publikumsaufkommen erfolgt ein individueller Annahmestopp.
Um lange Wartezeiten für die Kfz-Zulassung und für Fahrerlaubnisseam Hauptstandort Meißen zu vermeiden, können Sie die Online-Terminvereinbarung(bis zu 14 Tage im Voraus) nutzen. Nach Buchung des Termins wird eine Bestätigung per E-Mail versendet. Diese enthält eine 4-stellige Ticketnummer sowie einen QR-Code. Mit dem QR-Code oder der Ticketnummer ist dann das Anmelden am Wartemarkendrucker im Atrium des Landratsamtes ab 15 Minuten vor dem Termin möglich.
Für das Sachgebiet Straßen-, Güter- und Personenverkehr sind telefonische Terminvereinbarungen möglich.