Carsharing
Das Kreisverkehrsamt ist für Carsharinganbieter mit Unternehmenssitz im Landkreis Meißen, für die Zuteilung einer Plakette zur Kennzeichnung von Carsharingfahrzeugen und der damit verbundenen Bevorrechtigungen für diese Fahrzeuge, zuständig.
Die Zuteilung der Plakette erfolgt fahrzeugbezogen.
Die Gebühr für die Zuteilung der Plakette beträgt 11 Euro je Fahrzeug, entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst).
Voraussetzungen
Im Sinne des § 2 CsgG ist
- ein Carsharingfahrzeug ein Kraftfahrzeug, das einer unbestimmten Anzahl von Fahrern und Fahrerinnen auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung und einem die Energiekosten mit einschließenden Zeit- oder Kilometertarif oder Mischformen solcher Tarife angeboten und selbstständig reserviert und genutzt werden kann,
- ein Carsharinganbieter ein Unternehmen unabhängig von seiner Rechtsform, das Carsharingfahrzeuge stationsunabhängig oder stationsbasiert zur Nutzung für eine unbestimmte Anzahl von Kunden und Kundinnen nach allgemeinen Kriterien anbietet, wobei Mischformen der Angebotsmodelle möglich sind,
- stationsunabhängiges Carsharing ein Angebotsmodell, bei dem die Nutzung des Fahrzeugs ohne Rücksicht auf vorab örtlich festgelegte Abhol- und Rückgabestellen begonnen und beendet werden kann und
- stationsbasiertes Carsharing ein Angebotsmodell, das auf vorab reservierbaren Fahrzeugen und örtlich festgelegten Abhol- oder Rückgabestellen beruht.
Zur Prüfung dieser Kriterien sind entsprechende Unterlagen einzureichen.
Antrag und Verfahrensablauf
- Merkblatt für die Zuteilung einer Plakette zur Kennzeichnung von Carsharingfahrzeugen
- Antrag auf Zuteilung einer Plakette zur Kennzeichnung von Carsharingfahrzeugen
Füllen Sie den Antrag vollständig aus und reichen Sie diesen mit den erforderlichen Unterlagen bei unserer Behörde ein.
Für eine persönliche Vorsprache vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.
Ansprechpartner
Herr Naumann
Telefon: 03521 725-1514
kreisverkehrsamt@kreis-meissen.de