Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen
Vor dem Beginn von (Bau-)Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Unternehmer bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Anordnung darüber beantragen,
- wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind,
- ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist,
- ob und wie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen sind.
Die Genehmigungsbehörde des Landkreises Meißen ist für Bundes-, Staats- und Kreisstraßen zuständig, jedoch nicht für die Straßen im Gebiet der Großen Kreisstädte Coswig, Großenhain, Meißen, Radebeul und Riesa.
Erforderliche Unterlagen
Der Antrag kann schriftlich per Post, per E-Mail, Fax oder durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten gestellt werden (telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen).
Erforderlich sind:
- Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen
- Lageplan
- Verkehrszeichenplan
- Umleitungs- und Beschilderungsplan
Der Vorlage eines Verkehrszeichenplans durch den Unternehmer bedarf es nicht bei Arbeiten von kurzer Dauer und geringem Umfang der Arbeitsstelle, wenn die Arbeiten sich nur unwesentlich auf den Straßenverkehr auswirken oder wenn ein geeigneter Regelplan besteht.
Die Pläne sollten folgende Angaben enthalten:
- den Straßenabschnitt
- die im Zuge des Abschnitts bereits bestehenden Verkehrseinrichtungen und -anlagen
- die Art und das Ausmaß der Arbeitsstelle
- die für die Kennzeichnung der Arbeitsstelle und für die Verkehrsführung notwendigen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Angaben darüber, welche Beschilderung nach Arbeitsschluss, sowie an Sonn- und Feiertagen erfolgen soll
- Bei Einsatz einer Lichtsignalanlage sind zwingend die verkehrstechnischen Unterlagen mit einzureichen.
Fristen
Als Mindestantragsfrist gilt für alle Maßnahmen ein Zeitraum von 14 Tagen vor Beginn der Einschränkung.
Ausnahmen von dieser Frist sind ausschließlich nur beim Eintreten von Havarien und Notfällen (Gefahr im Verzug) möglich. Die Maßnahmen sind sofort telefonisch anzuzeigen und ein formeller Antrag ist unverzüglich nachzureichen mit Angabe der Havariekategorie.
Ihre Anträge sind vollständig und gut lesbar auszufüllen.
Sollten die Arbeiten nicht im angegebenen und somit bewilligten Zeitraum fertiggestellt werden können, wird um sofortige Mitteilung gebeten, sodass die verkehrsrechtliche Anordnung verlängert werden kann. Ebenso bitten wir um Mitteilung falls die Maßnahme früher als angegeben fertig gestellt ist.
Weshalb ist es für Sie als Unternehmen sinnvoll den Antrag frühzeitig zu stellen?
- In vielen Fällen ist vor der Genehmigung ein Ortstermin mit dem Straßenbaulastträger, gegebenenfalls der Polizei und dem Unternehmen notwendig und sinnvoll. Eventuell eintretende Unstimmigkeiten können somit bereits im Vorfeld ausgeräumt werden.
- Sofern Halteverbotsschilder notwendig werden, müssen diese mindestens 3 Tage vor Gültigkeit aufgestellt sein. Nur dann kann auch gewährleistet werden, dass Parkverstöße geahndet werden können. Es ist also in Ihrem Interesse, dass parkende Autos, die Ihre Baustelle beeinflussen, entsprechend beseitigt werden können.
- Bei einer Vollsperrung müssen die Anwohner seitens des Bauunternehmens hierüber ebenfalls rechtzeitig (mindestens 1 Woche vorher) und schriftlich informiert werden. Eine Kopie des Schreibens ist uns zu schicken. Dies führt zur besseren Verständigung der Anwohner.
Jede Baustelle muss zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit den Vorgaben und Richtlinien entsprechen. Zur Überprüfung erfolgt eine Kontrolle durch unsere Behörde. Sollten entsprechende Vorgaben nicht eingehalten sein, kann eine Baustelle bis zur vollständigen Erledigung der Vorgaben von Seiten der Behörde eingestellt werden. Dies ist sicherlich nicht in Ihrem Interesse.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Ansprechpartner
Bereich I
Nossen, Klipphausen,Käbschütztal, Lommatzsch, Stauchitz
Herr Baumann
Telefon: 03521 725-1515
Bereich II
Hirschstein, Strehla, Zeithain, Glaubitz, Nünchritz, Wülknitz, Gröditz, Röderaue
Herr Frömter
Telefon: 03521 725-1512
Bereich III
Weinböhla, Niederau, Moritzburg, Diera-Zehren, Priestewitz
Herr Kühne
Telefon: 03521 725-1513
Bereich IV
Schönfeld, Thiendorf, Lampertswalde, Ebersbach, Radeburg
Frau Rühle
Telefon: 03521 725-1504
E-Mail: kreisverkehrsamt@kreis-meissen.de
Fax: 03521 725-88025