Inhalt

Gleichstellungsbeauftragte

Gleichstellung im Landkreis Meißen – Aufgabe mit Verfassungsrang

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
(Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 3 Absatz 2)

„Die Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist Aufgabe des Landes.“
(Artikel 8 Verfassung des Freistaates Sachsen)

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Frauen und Männer sind gleichberechtigt.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
(Artikel 18 Verfassung des Freistaates Sachsen)

Die strukturelle Benachteiligung von Frauen zieht sich durch viele gesellschaftliche Bereiche:

  • Frauen sind bei Einkommen und sozialer Absicherung oftmals deutlich schlechter gestellt.
  • Frauen sind häufiger von Arbeitslosigkeit und Armut – insbesondere als Alleinerziehende und im Alter – betroffen.
  • In politischen Gremien und in Entscheidungspositionen sind Frauen deutlich unterrepräsentiert.
  • Kinderbetreuung, Haushalt und Pflege wird immer noch maßgeblich als Aufgabe der Frau angesehen.
  • Häusliche Gewalt gegen Frauen und Kinder ist tägliche Realität in allen gesellschaftlichen Schichten.

Gleichstellungsarbeit ist wichtig!

Um Veränderungen herbeizuführen – vorhandene Diskriminierungen zu beseitigen – Geschlechtergerechtigkeit herzustellen!

Die Gleichstellungsbeauftragte ist für Sie direkte Ansprechpartnerin, wenn Sie von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts betroffen sind. Dies gilt auch bei Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder bei Hilfestellung in anderen gleichstellungsrelevanten Themen.

Aktuelles

Links


Kontakt