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Stellvertreter

Der Landkreis Meißen hat als Stellvertreter des Landrats zwei hauptamtliche Beigeordnete bestellt.

Die Beigeordneten vertreten den Landrat ständig in ihrem Geschäftskreis. Im Falle der Verhinderung des Landrats wird der Landrat in folgender Reihenfolge von den Beigordneten vertreten:

Weiterer Vertreter

Aus der Mitte des Kreistags wurde ein weiterer Stellvertreter des Landrats gewählt. Er vertritt den Landrat, wenn auch alle Beigeordneten verhindert sind:

Herr Rabe, Kreisrat

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