Stellvertreter
Der Landkreis Meißen hat als Stellvertreter des Landrats zwei hauptamtliche Beigeordnete bestellt.
Die Beigeordneten vertreten den Landrat ständig in ihrem Geschäftskreis. Im Falle der Verhinderung des Landrats wird der Landrat in folgender Reihenfolge von den Beigordneten vertreten:
Weitere Vertreterin
Aus der Mitte des Kreistags wurde eine weitere ehrenamtliche Stellvertreterin des Landrats gewählt. Sie vertritt den Landrat, wenn auch alle Beigeordneten verhindert sind: