Interessenbekundung für Naturschutzstationen zur Basisunterstützung Naturschutzstationen
Förderung von Naturschutzstationen
Der Freistaat Sachsen plant, auch im Jahr 2027 über die Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt (LaNU) Basisförderung für Naturschutzstationen auszureichen und hat entsprechende Mittel eingestellt. Der Gesamtförderbetrag im Jahr 2027 für im Landkreis gelegene Stationen ist aktuell auf 78.854,00 Euro beschränkt; dieser Gesamtbetrag kann sich in Abhängigkeit der freistaatlichen Haushaltbildung für 2027/28 ändern.
Die Antragsprüfung und die Mittelzuweisung erfolgen durch die Landkreisverwaltung. Für 2027 wird wiederum eine direkte Auszahlung der Förderbeträge an die Stationen durch die LaNU angeboten.
Das Landratsamt Meißen als untere Naturschutzbehörde (uNB) bittet unter Hinweis auf die nicht abgeschlossene Haushaltplanung des Freistaat Sachsen und vorbehaltlich von Änderungen – um Interessenbekundung von Institutionen im Landkreis Meißen, die nach Art und Umfang ihrer Tätigkeit folgende Voraussetzungen allein oder in Kooperation mit ähnlichen Einrichtungen erreichen.
Die Interessenbekundung kann sich ebenfalls auf das Förderjahr 2028 erstrecken; eine entsprechende Prüfung durch die Landkreisverwaltung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verlängerung des Förderzeitraumes durch LaNU.
Naturschutzstationen im Sinne der geplanten Förderung sind Einrichtungen, die mit einem Standort im Gebiet des Landkreises Meißen alleine oder in Zusammenarbeit mit anderen
- Tätigkeiten im Bereich der praktischen Naturschutzarbeit (z. B. Artenschutz, Biotoppflege, Schutzgebietsbetreuung, naturschutzfachliche Dokumentation) sowie
- Umweltbildung
ausüben. Einrichtungen des Landkreises oder auf Gewinn ausgerichtete gewerbliche Unternehmen fallen nicht unter den Begriff der Naturschutzstation.
Folgende kumulative Mindestkriterien gelten weiterhin als Fördervoraussetzung:
- es findet eine kontinuierliche, ganzjährige Tätigkeit in eigenen Räumlichkeiten statt,
- angestelltes, fachkompetentes Personal dient als Ansprechpartner oder Projektleitung,
- die Arbeit erfolgt landkreisorientiert, regional vernetzt und in Zusammenarbeit mit der unteren Naturschutzbehörde,
- es werden überwiegend Tätigkeiten im Bereich der praktischen Naturschutzarbeit und der Umweltbildung ausgeübt,
- der Stationsbetrieb wurde vor dem 22. Juli 2016 aufgenommen.
Bitte richten Sie Ihre Erklärung vorzugsweise unter Nutzung des Formblatt „Interessenbekundung“ der LaNU (abrufbar unter: https://www.lanu.de/de/Naturschutzstationen/Finanzielle-Unterstuetzung-der-Naturschutzstationen.html) bis 30.06.2026 postalisch an:
- Landkreis Meißen
- untere Naturschutzbehörde
- Brauhausstraße 21
- 01662 Meißen
oder elektronisch an: kreisumweltamt@kreis-meissen.de.
Rückfragen richten Sie bitte per E-Mail an vorgenannte E-Mail-Adresse oder telefonisch an das Kreisumweltamt, Sachgebiet Naturschutz, 03521 725-2341.
gez. Wesser, Sachgebietsleiter