Information zu anstehenden gewerberechtlichen Kontrollmaßnahmen des Kreisordnungsamtes
Das Landratsamt Meißen, Kreisordnungsamt, führt auch in diesem Jahr wieder Kontrollen im „Bewachergewerbe“ durch.
Das Bewachungsgewerbe ist die auf den Schutz des Lebens oder Eigentums fremder Personen gerichtete Tätigkeit. Wer ein Bewachergewerbe betreiben oder als Wachperson Bewachungsaufgaben durchführen möchte, bedarf einer vorherigen behördlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung und einer Freigabe im digitalen bundesweiten Bewacherregister. Damit gehört das Bewachergewerbe zu den erlaubnispflichtigen Gewerben. Die gesetzliche Grundlage ist in § 34a Gewerbeordnung (GewO) und der Verordnung über das Bewachungsgewerbe (Bewachungsverordnung - BewachV) zu finden.
Auch viele Unternehmen im Landkreis Meißen beauftragen regelmäßig Bewachungsunternehmen zum Schutz ihres Eigentums oder zur Absicherung von Veranstaltungen. Die Wachpersonen sind für ihren Einsatz in der Gefahrenprävention besonders ausgebildet und schützen mit ihrer Tätigkeit aktiv vor Gefahren und Schäden. Das Bewachergewerbe gehört jedoch auch zum sogenannten „Vertrauensgewerbe“, da für den Auftraggeber oft nicht erkennbar wird, ob das beauftragte Bewachungsunternehmen über eine gültige Erlaubnis nach § 34a GewO verfügt und Wachpersonen einsetzt, welche auf ihre Zuverlässigkeit behördlich überprüft worden sind.
In Anbetracht des erhöhten Sicherheitsbedarfes und zur Stärkung aller Gewerbebetriebe und Gewerbetreibenden führt das Landratsamt Meißen auch in diesem Jahr gewerberechtliche Kontrollen im Bereich des Bewachergewerbes durch. Diese Kontrollen finden an den Orten statt, an denen Wachpersonal beschäftigt werden kann. Im Rahmen der Kontrollen wird geprüft, ob alle gesetzlichen Vorgaben durch den Bewachungsgewerbebetrieb eingehalten werden. Überprüft wird auch, ob das eingesetzte Wachpersonal über eine gültige Zulassung und Freigabe im bundesweiten Bewacherregister verfügt. Wer über keine gültige Zulassung im Bewachungsgewerbe oder als Wachperson verfügt, muss mit einem empfindlichen Bußgeld und auch weiteren gewerberechtlichen Konsequenzen rechnen.
Die Kontrollmaßnahmen des Kreisordnungsamtes – Sachgebiet Gewerberecht – sind ein wichtiges Instrument der Präventionsarbeit.
Sie sollen das Sicherheitsgefühl im Landkreis Meißen durch Aufklärung und Informationen zum Thema „erlaubnispflichtiges Gewerbe – Bewachungsgewerbe“ erhöhen und unerwünschte Situationen durch kriminelles Verhalten abschwächen.