Inhalt

Mitteilung des Kreisordnungsamtes des Landratsamtes Meißen

über die Anordnung der Vertretung gemäß § 11 Absatz 3 Satz SchfHwG für den Kehrbezirk 14 6 27-16 Klipphausen mit Wirkung zum 17. März 2026.

Es wird angeordnet, dass die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger Herr Felix Bidder, Herr Thomas Kuntke, Herr Chris Norman Landgraf, Herr Owe Nitsche und Herr Jörg Weber die Vertretung für jeweils einen Teil des Kehrbezirks 14 6 27-18 Klipphausen wahrnehmen.

Die Ortschaften und Straßenzüge des Kehrbezirks 14 6 27-18 Klipphausen, für welche die oben genannten Bezirksschornsteinfeger jeweils mit der Vertretung betraut sind, können im Kreisordnungsamt eingesehen und der beigefügten Übersichtskarte entnommen werden.

Die Anordnung der Vertretung ist befristet und endet mit der Wiederaufnahme der Tätigkeiten als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger des Herrn Thomas Heymann, spätestens jedoch mit Ablauf des 31. Juli 2026.

Für eventuelle Rückfragen können sich Betroffene gern an das Kreisordnungsamt, Sachgebiet Ordnungs-/Gewerberecht, unter Telefon 03521 725-1445 wenden.

Übersichtskarte zum Kehrbezirk 14 6 27-16 Klipphausen mit Aufteilung


Kontakt zur Pressemitteilung