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Beschluss des Beitragsstabilisierungsgesetzes löst große Sorgen in den sächsischen Landkreisen aus

Am 10. Juli 2026 wurde das Beitragsstabilisierungsgesetz von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Die sächsischen Landkreise sehen diesen Beschluss als Träger vieler Kreiskrankenhäuser mit ausgesprochen großer Sorge. Durch dieses Gesetz sind gravierende Mindereinnahmen für die ohnehin vielfach bereits defizitär wirtschaftenden Krankenhäuser zu erwarten. 70 Prozent der sächsischen Krankenhäuser schreiben bereits bisher schon Verluste. Bundesweit werden Mindereinnahmen von rund fünf Milliarden Euro prognostiziert.

Der Sächsische Landkreistag unterstützt zwar die Zielstellung des Gesetzes, die finanzielle Lage der Krankenkassen zu stabilisieren, eine Sanierung der Krankenkassen auf Kosten der Kreishaushalte, die bereits jetzt vielfach die Defizite der Krankenhäuser ausgleichen, ist jedoch inakzeptabel und strukturell falsch. Diese finanzielle Last ist schlichtweg finanziell nicht tragbar. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der jährlichen Defizite der sächsischen Landkreise, die Prognosen zufolge in den nächsten Jahren auf eine Milliarde Euro jährlich anwachsen werden.

Für das Gelingen der Krankenhausreform braucht es für den Übergang jedoch leistungsfähige Kliniken. Dieses Gesetz wird leider absehbar in die entgegengesetzte Richtung und lässt eine Insolvenzwelle befürchten, die die sächsische Krankenhausstruktur und deren Leistungsfähigkeit für die Bevölkerung deutlich schwächen wird.

Dazu erklärt Landrat Henry Graichen, Präsident des Sächsischen Landkreistages: „Die Krankenhäuser sind bereits heute Patienten und werden durch dieses Gesetz nun endgültig mindestens auf die Intensivstation verwiesen.“

Der Sächsische Landkreistag hat im Vorfeld des Beschlusses die bestehenden Sorgen vor der Aufrechterhaltung der stationären Gesundheitsversorgung für die Einwohnerinnen und Einwohner deutlich gegenüber Vertretern der Sächsischen Staatsregierung artikuliert. Daneben haben wir alle sächsischen Bundestagsabgeordneten angeschrieben und um Ablehnung des Gesetzentwurfes in dieser Form gebeten. Leider ohne Reaktion. Das Abstimmungsverhalten der Sächsischen Staatsregierung im Bundesrat verwundert uns sehr. Noch eine Woche zuvor hatten wir die Zusage von Frau Staatssekretärin Neukirch in unserer Landrätekonferenz erhalten, dass sich der Freistaat für die Anrufung des Vermittlungsausschusses einsetzen wird, wenn nicht deutliche Verbesserungen in den Gesetzentwurf implementiert werden.

Derartige grundsätzliche Verbesserungen für die Finanzierung unserer Krankenhäuser sind nicht enthalten. Dennoch hat der Freistaat Sachsen zugestimmt. Einem Antrag mehrerer Bundesländer auf Anrufung des Vermittlungsausschusses hat Sachsen nicht unterstützt.

Die finanzielle Stabilisierung der kommunalen Ebene darf aber nicht nur Gegenstand von Sonntagsreden sein, sondern sie muss endlich Priorität haben. Die sächsischen Landkreise haben keinerlei Kapazitäten mehr, um hier erneut Ausfallbürge für eine Beschlussfassung von Bund und Ländern zu sein, die sich finanzielle Verbesserungen auf die Fahnen schreibt, aber am Ende nur wieder die bestehenden Lasten auf die Kommunen verteilt. Wir erwarten daher, dass sich der Freistaat dieser Verantwortung stellt. Es ist sehr wahrscheinlich, dass wir nun bald über ein Hilfspaket des Freistaates für die sächsischen Krankenhäuser reden müssen. Sollten sich die Befürchtungen bewahrheiten, werden wir diese Unterstützung mit Nachdruck einfordern.

Pressemitteilung des Sächsischen Landkreistages


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