Inhalt

Landesdirektion Sachsen genehmigt Haushalt für 2026

Die Landesdirektion Sachsen hat den Haushalt des Landkreises Meißen für das Haushaltsjahr 2026 zum Vollzug freigegeben. 

»Mit der Haushaltsgenehmigung gewinnt der Landkreis Meißen den notwendigen finanziellen Handlungsspielraum zurück, um wichtige Investitionen und Zukunftsprojekte voranzubringen. Gleichzeitig darf die Genehmigung nicht den Eindruck erwecken, dass sich die finanzielle Lage entspannt hat. Der eingeschlagene Konsolidierungskurs muss deshalb konsequent fortgesetzt werden«, betont Béla Bélafi, Präsident der Landesdirektion Sachsen. »Die Genehmigung ist daher mit Auflagen verbunden. Hierzu zählt insbesondere die Verpflichtung, spätestens mit dem Haushalt für das Jahr 2029 ein tragfähiges Haushaltsstrukturkonzept vorzulegen. Dieses soll den Weg zu dauerhaft ausgeglichenen Finanzen aufzeigen und die dafür erforderlichen Konsolidierungsmaßnahmen verbindlich festlegen«, ergänzt Bélafi.

Janet Steinbach-Putz, stellvertretende Landrätin des Landkreises Meißen: »Mit der Genehmigung des Haushaltes 2026 bleibt der Landkreis Meißen handlungsfähig und kann wichtige Investitionen im Landkreis umsetzen. Dies soll jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich der Haushalt des Landkreises Meißen nach wie vor im strukturellen Defizit befindet und das in trauriger Gesellschaft aller sächsischen Landkreise und vieler darüber hinaus. Für die Beseitigung der strukturellen Schieflage bedarf es Lösungen seitens des Landes bezüglich einer auskömmlichen Finanzausstattung, welche auch freiwillige und präventive Aufgaben im erforderlichen Umfang sicherstellt. Darüber hinaus bedarf es Entscheidungen des Bundes zur Stärkung der Wirtschaft. Soziales muss auch leistbar sein.«

Der Haushaltsplan des Landkreises Meißen weist im Ergebnishaushalt 2026 ein Volumen von rund 579,9 Millionen Euro aus. Der Landkreis plant zwingend notwendige Investitionen in Höhe von 58,7 Millionen Euro für den Breitbandausbau, für Schulen, den Rettungsdienst, den Straßenbau sowie den ÖPNV. Für die Investitionen werden Kreditaufnahmen in Höhe von knapp 14,1 Millionen Euro genehmigt. Damit soll der zusätzliche Finanzbedarf bei den Investitionen gedeckt werden, der nicht durch staatliche Zuwendungen und Zuweisungen gesichert ist.

Der Kreisumlagesatz 2026 beträgt 35,88 Prozent und ist damit gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Mit der Kreisumlage werden die kreisangehörigen Kommunen an der Finanzierung der Aufgaben des Landkreises beteiligt.

Die Haushaltslage des Landkreises Meißen bleibt äußerst angespannt. Der Ergebnishaushalt weist im Haushaltsjahr 2026 ein Defizit in Höhe von -73,3 Millionen Euro aus. Die Liquiditätsreserven sind aufgebraucht. Das zu erwartende Minus führt dazu, dass der Landkreis die Finanzierung seiner Ausgaben zukünftig nur noch über Kassenkredite gewährleisten kann. Gründe für die schwierige Finanzlage sind im Wesentlichen Kostensteigerungen bei den Aufgaben im Sozialbereich. Eine vollständige Reduzierung der Fehlbeträge aus eigener Finanzkraft kann der Landkreis trotz der bereits im Vorfeld ergriffenen Sparmaßnamen nicht ermöglichen.

Die gesetzlichen Anforderungen zur Genehmigung des Haushaltes für 2026 werden dennoch erreicht. Möglich wird dies aufgrund eines Erlasses des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 21. Juli 2025. Dieser erlaubt es den Kommunen, die durch äußere Umstände in eine außergewöhnliche Haushaltslage gekommen sind, ihre Handlungs- und Investitionsfähigkeit durch höhere Kreditaufnahmen sicherzustellen. Die Erleichterungen gelten laut dem Sächsischen Staatsministerium des Innern auch für die nächsten beiden Haushaltsjahre 2027 und 2028. Werden zusätzliche Kassenkredite auf Grundlage des Erlasses aufgenommen, müssen diese bis zum Jahr 2037 zurückgezahlt werden.

Pressemitteilung der Landesdirektion Sachsen


Kontakt zur Pressemitteilung