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Biotopverzeichnis

Als Biotop wird der Lebensraum einer Lebensgemeinschaft von Pflanzen und Tieren (Biozönose) bezeichnet, der durch bestimmte Umweltbedingungen wie Lage, Böden und Wasserhaushalt abgegrenzt ist. Der Schutz der Biotope hat für die nachhaltige Sicherung der heimischen Arten und Artengemeinschaften auch außerhalb von Schutzgebieten eine große Bedeutung.

Durch § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 21 Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) sind bestimmte Biotoptypen unter gesetzlichen Schutz gestellt. Jegliche Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung der geschützten Biotope führen, sind verboten.

Die Untere Naturschutzbehörde führt ein Verzeichnis über die ihr bekannten gesetzlich geschützten Biotope im Landkreis. Beachten Sie bitte, dass die Schutzwirkung unabhängig von der Deklaration oder Aufführung in Verzeichnissen für alle in § 30 Absatz 2 BNatSchG und § 21 Absatz 1 SächsNatSchG aufgeführten Biotoptypen bei entsprechendem aktuellem Zustand in der Natur unmittelbar gilt und nicht von der Aufnahme einzelner Flächen in das Verzeichnis abhängig ist.

Das Biotopverzeichnis wird im Geoportal des Landkreises veröffentlicht:

Biotopverzeichnis

Es wird ständig fortgeschrieben und ist tagaktuell und entspricht, ohne den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben, dem Kenntnisstand der Naturschutzbehörde. Weitergehende Informationen, zum Beispiel über die Lage oder Größe der Biotope oder den Biotopschutz im Allgemeinen, erteilt die Untere Naturschutzbehörde bei Nachweis des berechtigten Interesses auf Anfrage.

Ansprechpartner

zuständige Gebietsbearbeiter

Fördermittel

Für die sachgemäße Pflege der Biotope werden vom Freistaat Sachsen Fördermittel bereitgestellt. Hinweise hierzu erhalten Sie bei den Außenstellen des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie oder bei der Unteren Naturschutzbehörde.

Forstgrund

Auf Forstgrund wird die Waldbiotopkartierung (WBK) durch den Staatsbetrieb Sachsenforst kontinuierlich nach eigener Kartieranleitung (SBS 2013) mit speziell qualifizierten Kräften weitergeführt. Die erfassten Biotope (gesetzlich geschützte, wertvolle und potentiell wertvolle Biotope) können über den Kartenviewer Waldbiotope des Geoportals GeoSN durch die Öffentlichkeit eingesehen werden:

Waldbiotope

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