Untere Naturschutzbehörde
Der Landkreis Meißen ist Ihre Untere Naturschutzbehörde. Die Erfüllung der hiermit verbundenen Aufgaben im Landratsamt sichert das Sachgebiet Naturschutz im Kreisumweltamt.
Grundlagen unserer Fach- und Rechtsarbeit bilden Bundes- und Landesvorschriften. Soweit in diesen Vorschriften ausdrückliche Anforderungen nicht formuliert sind, obliegt es uns unter anderem nach pflichtgemäßem Ermessen notwendige Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, um Natur und Landschaft zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln.
Schwerpunkte unserer Arbeit sind die Beurteilung und Gestattung Ihrer Vorhaben, die Auswirkungen auf naturschutzrechtliche Schutzgüter haben, oder die Mitwirkung bei übergreifenden Genehmigungsverfahren (zum Beispiel im Bau-, Immissionsschutz- oder Wasserrecht und in Planfeststellungsverfahren, die durch andere Behörden geführt werden).
Wir sind mit der Ausweisung und Überwachung von Landschaftsschutzgebieten, Naturschutzgebieten und Naturdenkmalen beauftragt und zeichnen für den Biotop- und Artenschutz im Landkreis Meißen verantwortlich.
Seit August 2008 vollziehen wir Bestimmungen zum Handelsartenschutz im Landkreis Meißen.
Ihren zuständigen Ansprechpartner finden Sie im
Geoportal des Landkreises - Zuständigkeiten Naturschutz
Unsere Themen für Sie
Aktuelle Aufrufe
Betreuung eines Amphibien-Abweissystems - Erklärung der Leistungsbereitschaft bis 8. Januar 2027 möglich
Die untere Naturschutzbehörde plant, Leistungen zur Beobachtung und Pflege von Natur und Landschaft zu vergeben. Die Finanzierung soll auf Grundlage freistaatlicher/europäischer Fördermittel erfolgen. In Abhängigkeit geltender Förderrichtlinien oder nationaler/europäischer Vergabeschwellen sind unter anderem vergaberechtliche Aspekte (zum Beispiel die Binnenmarktrelevanz) zu wahren. Der nachfolgende Aufruf dient der Erfüllung dieser Vorgaben. Da es sich (sehr wahrscheinlich wieder) um eine Festbetragsförderung handelt, ist vorrangiges Auswahlkriterium der Nachweis der Erfüllbarkeit der nachstehenden Anforderungen. Auswahl und Beauftragung werden an die vorherige Bewilligung der Fördermittel geknüpft und werden durch den nachstehendem Aufruf zur Leistungsbereitschaft allein nicht herleitbar.
Aufruf zur Erklärung der Leistungsbereitschaft für eine Artenschutzmaßnahme (hier: Betreuung eines Amphibien-Abweissystems)
- Frist für die Erklärung in Schriftform an das Landratsamt Meißen (kreisumweltamt@kreis-meissen.de) als zuständige untere Naturschutzbehörde: 8. Januar 2027
- Betreuung eines Amphibien-Abweissystems (mit Auffangbehältern) im Landkreis Meißen an nachfolgenden Standorten während der Wanderzeit heimischer Amphibienarten
- Mehrfachbetreuung ist möglich, einzelne Auftragsvergaben erfolgen jedoch ausschließlich für je einen Standort
- Leistungszeitraum jeweils vom 1. Februar bis zum 31. Mai des Jahres 2027 und - förderabhängig - auch der Jahre 2028 und 2029; der jährliche Leistungszeitraum ist ein Zeitfenster für witterungsabhängige Wanderzeiten der heimischen Amphibienarten
- Erklärungen sind für ein Leistungsjahr oder mehrere Leistungsjahre möglich; Auftragsvergaben erfolgen jährlich
Umfang:
- tägliches Prüfen des baulichen Zustands des Amphibien-Abweissystems und unverzüglicher Bericht bei nicht selbst behebbaren Mängeln an dem Abweissystem an die untere Naturschutzbehörde
- ständige Bergung von lebenden Amphibien (heimische Froschlurche (Anura)) und Nebenfunde aus den Auffangbehältern, Erfassung von Art, Geschlecht und Anzahl sowie Verbringen dieser Tiere zur gegenüberliegenden Straßenseite und unverzügliches Freilassen derselben in die freie Natur
- Bergung und Übergabe von Totfunden an die untere Naturschutzbehörde
- strikte Beachtung und Einhaltung der Hygienehinweise zur Vermeidung und Verhinderung unbeabsichtigter Verbreitung von Krankheitserregern zwischen Amphibienpopulationen gemäß Vorgabe des SMUL
- Abschlussbericht zum 10. Juni unter Verwendung vorgegebener Berichtsformate
- der finanzielle Ausgleich erfolgt auf Grundlage der Förderrichtlinie Natürliches Erbe des Freistaates Sachsen (Antragsstellung erfolgt durch die untere Naturschutzbehörde)
Standorte:
- Coswig: K 8017; Spitzgrundteich; 440 m Anlagenlänge
- Nossen: K 8074; Ziegeleiteich; 561 m Anlagenlänge
- Naundorf: Ortsstraße; Speicher Naundorf; 432 m Anlagenlänge, vorzugsweise mit Aufbau
- Niederlommatzsch: K 8071; Speicher Niederlommatzsch; 913 m Anlagenlänge
- Weinböhla: S 80; Funkenteich; 520 m Anlagenlänge
- Nossen: K 8050; Ilkendorfer Lehden; 360 m Anlagenlänge
- Moritzburg/Friedewald: Professor-von-Finck-Straße; 80 m Anlagenlänge
Fragen richten Sie an den Unterzeichner.
gez. Wesser
Sachgebietsleiter
Telefon: 03521 725-2341
Baumpflegearbeiten am Naturdenkmal (ND) "Stieleiche am Dorfanger in Lüttichau" (rg-341)
Leistungsbeschreibung:
Baumpflegearbeiten am Naturdenkmal RG 341 „Stieleiche am Dorfanger in Lüttichau“ am Standort Ortsteil Lüttichau, 01561 Thiendorf, gegenüber Heidestraße 9, bestehend aus
- Totholzbeseitigung im Grob- und Starkastbereich zur Herstellung der allgemeinen Verkehrssicherheit
- Kronenrückschnitt im Bereich des Wohngebäudes, über der Straße und der Freileitungen unter Beachtung des arttypischen Habitus
- Abfahren des Schnittgutes
- Belassen größerer Holzstücke in Abstimmung mit den Eigentümern vor Ort (der Eigentümerkontakt wird von der Naturschutzbehörde hergestellt)
Hinweise:
Die Zufahrt und der Einsatz von Hebe-/Steigtechnik sind nur bedingt (einseitig) möglich, ggf. müssen einzelne Maßnahmen in Klettertechnik vorgenommen werden.
Die Einholung einer verkehrsrechtlichen Anordnung bei der Gemeinde Thiendorf ist eigenständig zu besorgen.
Angebot:
Ihr Angebot richten Sie bis 23. Oktober 2026 per E-Mail an kreisumweltamt@kreis-meissen.de.
Für Rücksprachen steht Ihnen Herr Kramp (Telefon 03521 725-2343) zur Verfügung.
gez. Wesser
Sachgebietsleiter
Baumpflegearbeiten am Naturdenkmal (ND) "Bergahorn in Cunnersdorf" (rg 482)
Baumpflegearbeiten am Naturdenkmal "Bergahorn in Cunnersdorf" (rg 482)
Der Landkreis Meißen beabsichtigt, folgende Leistungen zu vergeben, die noch in 2026 durchgeführt werden sollen.
Leistungsbeschreibung:
Baumpflegearbeiten am Naturdenkmal RG 482 „Bergahorn in Cunnersdorf“, Standort: An der Mühle 7, 01561 Ebersbach:
- Totholzbeseitigung im Grob- und Starkastbereich zur Herstellung der Verkehrssicherheit
- Einkürzung von Kronenteilen in Richtung des Gebäudes unter Beachtung des arttypischen Habitus
- Belassen größerer Holzstücke sowie Häckselgut vor Ort
Der Eigentümerkontakt wird von der Naturschutzbehörde hergestellt, weil das Grundstück nicht frei betreten werden kann.
Angebot:
Ihr Angebot richten Sie bis 23. Oktober 2026 per E-Mail an kreisumweltamt@kreis-meissen.de.
Für Rücksprachen steht Ihnen Herr Kramp (Telefon 03521 725-2343) zur Verfügung.
gez. Wesser
Sachgebietsleiter
Bekämpfung von Invasivarten - Asiatische Hornisse (Vespa velutina n.)
Der Landkreis Meißen trifft als untere Naturschutzbehörde erforderliche und verhältnismäßige Maßnahmen zur Umsetzung von Vorgaben der Verordnung über invasive Arten (EU) Nr. 1143/2014. In diesen Zusammenhang sind erwartbar schon in 2027 Maßnahmen wegen des Auftretens der invasiven Asiatischen Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) auszulösen, denn die Art wurde 2026 in Leipzig brütend angetroffen. Ausgehend von der hohen Reproduktionskraft der Art im Vergleich zur Europäischen Hornisse (Vespa crabro) sind spürbare Auswirkungen auf Honigbienen und unzählige sonstige Insektenarten einschließlich der Verdrängung der europäischen Hornisse zu befürchten.
Für das nach der oben genannten EU-Verordnung notwendige Bekämpfen der Invasivart benötigt die Naturschutzbehörde die Unterstützung von Personen oder Unternehmen, die neben der Berechtigung auch über die technischen Möglichkeiten verfügen, Vorkommen der Asiatischen Hornisse in den verschiedenen Lebens- und Brutstadien zu bekämpfen.
Bitte melden Sie sich oder Ihr Unternehmen beim Kreisumweltamt des Landkreises Meißen und nehmen Sie dabei Bezug auf nachstehende Punkte:
- Fachausbildung: Sachkundenachweis zur Bekämpfung Faltenwespen oder Schulungsteilnahme zur Bekämpfung der Asiatischen Hornisse zum Beispiel bei Imkerverbänden
- vorhandene Schutzausrüstung
- vorhandene Geräte/Technik für Zugriffe in der Embryonalnest-/Primärnestphase inklusive Absaugtechnik
- ergänzende Geräte/Technik für Zugriffe in der Sekundärnestphase (zum Beispiel Lanzentechnik, Dampferzeuger)
- größengeeignete Tiefkühlgeräte (minus 18° oder kälter)
- Arbeiten/Bekämpfen in Höhen bis circa 20 Meter (Arbeit auf Hub- oder Steigtechnik)
- Welche Bereiche im Lankreis Meißen (Gemeindegebiete/Altkreisgebiete) können Sie bearbeiten?
Ihre Anzeigen richten Sie bitte an kreisumeltamt@kreis-meissen.de.
Bei Fragen oder Abstimmungsbedarf erreichen Sie das Kreisumweltamt unter 03521 725-2341/-2342 (Herr Wesser/Herr Werner) telefonisch.
Wir danken für Ihre Mitwirkung und Unterstützung.
gez. Wesser
Sachgebietsleiter
Kontakt
-
Herr Wesser
Sachgebietsleiter
Sachgebiet Naturschutz
Remonteplatz 8
01558 Großenhain
- Telefon: 03521 725-2341
- Fax: 03521 725-88024
- E-Mail: kreisumweltamt@kreis-meissen.de
- Raum: 2.42