Untere Naturschutzbehörde
Der Landkreis Meißen ist Ihre Untere Naturschutzbehörde. Die Erfüllung der hiermit verbundenen Aufgaben im Landratsamt sichert das Sachgebiet Naturschutz im Kreisumweltamt.
Grundlagen unserer Fach- und Rechtsarbeit bilden Bundes- und Landesvorschriften. Soweit in diesen Vorschriften ausdrückliche Anforderungen nicht formuliert sind, obliegt es uns unter anderem nach pflichtgemäßem Ermessen notwendige Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, um Natur und Landschaft zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln.
Schwerpunkte unserer Arbeit sind die Beurteilung und Gestattung Ihrer Vorhaben, die Auswirkungen auf naturschutzrechtliche Schutzgüter haben, oder die Mitwirkung bei übergreifenden Genehmigungsverfahren (zum Beispiel im Bau-, Immissionsschutz- oder Wasserrecht und in Planfeststellungsverfahren, die durch andere Behörden geführt werden).
Wir sind mit der Ausweisung und Überwachung von Landschaftsschutzgebieten, Naturschutzgebieten und Naturdenkmalen beauftragt und zeichnen für den Biotop- und Artenschutz im Landkreis Meißen verantwortlich.
Seit August 2008 vollziehen wir Bestimmungen zum Handelsartenschutz im Landkreis Meißen.
Ihren zuständigen Ansprechpartner finden Sie im
Geoportal des Landkreises - Zuständigkeiten Naturschutz
Unsere Themen für Sie
Aktuelle Aufrufe
Aufruf an die Jagdbezirksinhaber und Jagdberechtigten im Landkreis Meißen
Sehr geehrte Jagdberechtigte,
der Landkreis Meißen ist mit dem Vollzug der Sächsischen WolfsmanagementV beauftragt. In dieser sind in den §§ 5 bis 9 Voraussetzungen für direkt geltende Ausnahmen bezüglich der Vergrämung (nicht letal) oder der Entnahme (letal) von Wölfen geregelt. Anlassbezogen prüft das Landratsamt Meißen als untere Naturschutzbehörde die Beauftragung entsprechender Maßnahmen. Hierfür sind vorrangig die Jagdrevierinhaber anzusprechen, um den Anspruch von Ortskenntnis sowie dem Erfordernis der Sachkunde gerecht zu werden.
Ergänzend wird von der unteren Naturschutzbehörde die aktive Vertreibung von Wölfen am Standort einer gefährdeten Nutztierhaltung als beauftragbare Maßnahme eingeschätzt. Auch für deren Durchführung ist die jagdliche Sachkunde Voraussetzung.
Die nachfolgenden Fragen richten wir an Revierinhaber und Jagdberechtigte.
- Besteht Ihrerseits Bereitschaft, Maßnahmen im Ermessen der Naturschutzbehörde sowie Managementmaßnahmen nach der Wolfsmanagementverordnung nach Beauftragung durch die Naturschutzbehörde (Vergrämung oder Entnahme) im eigenen Jagdrevier durchzuführen?
- Besteht Ihrerseits Bereitschaft, Maßnahmen im Ermessen der Naturschutzbehörde sowie Managementmaßnahmen nach der Wolfsmanagementverordnung nach Beauftragung durch die Naturschutzbehörde (Vergrämung oder Entnahme) in einem Jagdrevier eines anderen Jagdberechtigten durchzuführen?
- Verfügen Sie über geeignete Schusswaffen, um nicht letale Vergrämung durch Verschießen von Gummigeschossen (z. B. Schrot; 7,5 mm; Kal. 12/70) durchzuführen, über Nachtsichtgeräte und über Hilfsmittel (wie mobiler Ansitz)?
- Sind Sie bereit, die Ausübung, im Fall der Ihnen nicht möglichen Übernahme der unter 1. oder 2. genannten Tätigkeiten, in Ihrem Revier durch sachkundige Dritte zu dulden? Hinweis: Für einen Teil der Maßnahmen ist deren Duldung in § 45a BNatSchG gesetzlich festgeschrieben.
Bitte richten Sie Ihre Meldung an das Kreisumweltamt im Landratsamt Meißen, Postfach 100152, 01651 Meißen oder per E-Mail an kreisumweltamt@kreis-meissen.de. Bitte geben Sie dabei Adress- und Revierdaten an, damit ein Abgleich mit den Daten der Jagdbehörde erfolgen kann.
Bitte informieren Sie uns auch, wenn Ihre Bereitschaft zu den Fragen 1. und 2. nicht besteht.
Die erbetenen Daten werden durch die Naturschutzbehörde ausschließlich für die beschriebenen Maßnahmen erhoben und nicht weitergegeben.
Fragen richten Sie bitte an das Kreisumweltamt/Sachgebiet Naturschutz im Landratsamt Meißen (Herr Wesser - Sachgebietsleiter Naturschutz: 03521 725-2341 oder Herr Werner: 03521 725-2342).
Für Ihre Mitwirkung danken wir Ihnen.
gez. Schurr
Amtsleiterin
Aufruf zur Angebotsangabe: Entbuschung von 1,21 Hektar Ginstergebüsch in Großenhain
Der Landkreis Meißen beabsichtigt kurzfristig die Beauftragung von Landschaftspflegearbeiten zur turnusmäßigen Entbuschung auf Flächen des FND RG169 „Skassaer Düne“ zur Gewährleistung der Schutzzwecke des Schutzgebietes. Die Ausführung soll noch 2024 abgeschlossen werden.
Beauftragt werden soll die Entbuschung von 1,21 Hektar Ginstergebüsch mittels Forstmulcher oder gleichwertiger Technik und die Beräumung des Fräsgutes von der Fläche.
Die Flächen liegen auf dem Gebiet der Gemarkung Skassa, Stadt Großenhain.
Die detaillierten Ausschreibungsunterlagen mit Leistungsbeschreibung können bei der unteren Naturschutzbehörde ab dem 25.09.2024 formlos digital angefordert werden: kreisumweltamt@kreis-meissen.de
Frist der Angebotsabgabe (Posteingang) ist der 09.10.2024.
Rückfragen dazu richten Sie bitte an Frau Zöphel (Sachbearbeiterin) unter der Telefonnummer 03521 725-2346.
Kontakt
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Herr Wesser
Sachgebietsleiter
Sachgebiet Naturschutz
Remonteplatz 8
01558 Großenhain
- Telefon: 03521 725-2341
- Fax: 03521 725-88024
- E-Mail: kreisumweltamt@kreis-meissen.de
- Raum: 2.42