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Naturschutzdienst

Im Landkreis Meißen sind 75 ehrenamtliche Naturschutzhelferinnen und -helfer berufen. Deren Arbeit wird von drei Kreisnaturschutzbeauftragten fachlich geleitet und organisiert.

Aufgaben und Rechte der Naturschutzhelfer

Die ehrenamtlichen Naturschutzhelfer haben die Aufgaben:

  • geschützte Teile von Natur und Landschaft zu überwachen sowie festgesetzte Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen durchzuführen oder zu überwachen,
  • Natur und Landschaft zu beobachten und Schäden und Gefährdungen abzuwenden oder, wo dies nicht möglich oder zulässig ist, die zuständige Naturschutzbehörde zu informieren,
  • Beiträge zur Dokumentation innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches zu liefern.

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben haben die Kreisnaturschutzbeauftragten und die Naturschutzhelfer die Befugnis,

  • Naturschutzgebiete und sonstige geschützte Flächen und Objekte auch außerhalb von Wegen zu betreten,
  • eine Person zur Feststellung ihrer Personalien anzuhalten, wenn sie bei Rechtsverstößen angetroffen wird oder solcher Verstöße verdächtig ist,
  • eine Person vorübergehend von einem Ort zu verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Ortes zu verbieten,
  • besonders geschützte Tiere oder Pflanzen oder Teile davon, die unbefugt entnommen wurden, sicherzustellen.

Sie können von dieser Befugnis nur Gebrauch machen, wenn sie einen Nachweis über ihre Bestellung mit sich führen. Sie sind verpflichtet, diesen vorzuzeigen.

Rechtsgrundlage: § 43 Sächsisches Naturschutzgesetz

Die Kreisnaturschutzbeauftragten

Die Arbeitsbereiche der Kreisnaturschutzbeauftragten (KNB) orientieren sich an den Grenzen der alten Landkreise Großenhain, Meißen und Riesa.

Unsere Kreisnaturschutzbeauftragten sind:


Sie haben Interesse am ehrenamtlichen Naturschutzdienst?

Bitte nehmen Sie Kontakt mit den Kreisnaturschutzbeauftragten auf oder senden Sie die Bereitschaftserklärung ausgefüllt an die Untere Naturschutzbehörde. Wir stellen dann den Kontakt zu den Kreisnaturschutzbeauftragten her, die Ihnen Einsatzmöglichkeiten vorstellen und Sie bei Ihrer Tätigkeit anleiten und unterstützen.

Dienstabzeichen

Die Ausgabe der Abzeichen erfolgt gegen Unterschrift. Die Abzeichen müssen der Unteren Naturschutzbehörde nach Ausscheiden wieder zurückgereicht werden. Der Naturschutzbehörde wurde eine Nachweispflicht auferlegt.

Technik für Pflegeeinsätze

Der Freistaat Sachsen unterstützt den ehrenamtlichen Naturschutzdienst bei der Pflege von Schutzgebietsflächen. Hierfür wurde Technik (Freischneider) beschafft, die bei der UNB ausgeliehen werden kann. 

Aktuelles

  • Fotosammlung Prositzer Mühlhübel

    Frau Lind (Lommatzsch/Wachtnitz) stellt für die ehrenamtlichen Naturschutzhelfer ihre Fotosammlung vom Prositzer Mühlhübel (Naturschutzgebiet »Trockenhänge südöstlich Lommatzsch«), den sie betreut, zur Verfügung. Sie bedankt sich zugleich für die tatkräftige Mithilfe aller Anwesenden beim Arbeitseinsatz 2021. Bestimmungshinweise der abgebildeten Insekten können sehr gern an uns (Untere Naturschutzbehörde) übermittelt werden. Alle Bildrechte bleiben bei Frau Lind.

Einladungen:

Formulare:

Broschüren:


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