Naturschutzdienst
Im ehrenamtlichen Naturschutzdienst hat die Bevölkerung des Landkreises Meißen die Möglichkeit, sich am Schutz der heimischen Natur zu beteiligen und die Natur in einem guten Zustand für die nächsten Generationen zu erhalten. Naturschutzhelferinnen und Naturschutzhelfer unterstützen die Verwaltung des Landkreises Meißen bei der Wahrnehmung der Aufgaben einer unteren Naturschutzbehörde. Zu dieser Tätigkeit wird man durch den Landkreis förmlich bestellt und erhält eine Urkunde sowie einen Dienstausweis.
Angeleitet durch die untere Naturschutzbehörde und einen Kreisnaturschutzbeauftragten kümmern Sie sich um die Pflege und den Schutz unserer natürlichen Umwelt. So werden Schutzgebiete, Pflanzen und Tiere kontrolliert, beobachtet und dokumentiert, Biotope gepflegt, Fortpflanzungsstätten für Tierarten eingerichtet, Tierwanderungen betreut oder Schutzgebiete vor Schäden bewahrt.
Persönliche Voraussetzungen für den Naturschutzdienst
Die wichtigste persönliche Voraussetzung ist Ihre Freude an der Natur! Wenn Sie etwas Zeit mitbringen, mobil sind, sich gerne in der Natur bewegen, naturkundliche Kenntnisse und Verantwortung übernehmen wollen, freuen wir uns, Sie kennenzulernen.
Wenn Sie bereits einige naturkundliche Kenntnisse der Ökologie gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter heimischer Pflanzen- und Tierarten mitbringen, ist das von Vorteil.
Grundsätzlich muss jedoch das Fachwissen über Biotope, Fauna und Flora nicht mitgebracht werden. Es wird im Rahmen der Weiterbildungsangebote der Helferzusammenkünfte und Exkursionen vermittelt und vertieft. Auch im Austausch mit anderen erfahrenen Naturschutzhelferinnen und Naturschutzhelfern, den Kreisnaturschutzbeauftragten und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der unteren Naturschutzbehörde kann das Wissen mit der Zeit angeeignet werden. Jeder investiert so viel Zeit in das Ehrenamt, wie er zur Verfügung hat.
Das aktuelle Jahresprogramm der Naturschutzhelferinnen und -helfer finden Sie unten auf dieser Seite. Kommen Sie gern zu einer Veranstaltung und schnuppern Sie hinein.
Aufgaben und Rechte der Naturschutzhelferinnen und -helfer
Die ehrenamtlichen Naturschutzhelferinnen und -helfer haben die Aufgaben:
- geschützte Teile von Natur und Landschaft zu überwachen sowie festgesetzte Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen durchzuführen oder zu überwachen,
- Natur und Landschaft zu beobachten und Schäden und Gefährdungen abzuwenden oder, wo dies nicht möglich oder zulässig ist, die zuständige Naturschutzbehörde zu informieren,
- für ihren Zuständigkeitsbereich Beiträge zur Dokumentation über Schutzobjekte (Arten und/oder Gebiete) und deren Zustand einmal jährlich zu liefern (siehe "Vorlage Jahresbericht")
- eine regelmäßige Teilnahme an den Helferschulungen zu ermöglichen (siehe "Jahresprogramm")
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben haben die Kreisnaturschutzbeauftragten und die Naturschutzhelfenden die Befugnis,
- Naturschutzgebiete und sonstige geschützte Flächen und Objekte auch außerhalb von Wegen zu betreten,
- eine Person zur Feststellung ihrer Personalien anzuhalten, wenn sie bei Rechtsverstößen angetroffen wird oder solcher Verstöße verdächtig ist,
- eine Person vorübergehend von einem Ort zu verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Ortes zu verbieten,
- besonders geschützte Tiere oder Pflanzen oder Teile davon, die unbefugt entnommen wurden, sicherzustellen.
Sie können von dieser Befugnis nur Gebrauch machen, wenn sie einen Nachweis über ihre Bestellung mit sich führen. Sie sind verpflichtet, diesen vorzuzeigen.
Rechtsgrundlage: § 43 Sächsisches Naturschutzgesetz
Die Kreisnaturschutzbeauftragten
Kreisnaturschutzbeauftragte übernehmen zusammen mit der Naturschutzbehörde die Fach- und Rechtsanleitung der ehrenmtlichen Naturschutzhelferinnen und Naturschutzhelfer im Landkreis. Unsere Kreisnaturschutzbeauftragten sind:
-
Frau Nimschowski
-
Herr Stolzenburg
Sie haben Interesse am ehrenamtlichen Naturschutzdienst?
Bitte nehmen Sie Kontakt mit den Kreisnaturschutzbeauftragten auf oder senden Sie die Bereitschaftserklärung ausgefüllt an die Untere Naturschutzbehörde. Wir stellen dann den Kontakt zu den Kreisnaturschutzbeauftragten her, die Ihnen Einsatzmöglichkeiten vorstellen und Sie bei Ihrer Tätigkeit anleiten und unterstützen.
Dienstabzeichen und Ausweis
Die Mitglieder des ehrenamtlichen Naturschutzdienstes müssen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit ein Dienstabzeichen tragen und einen Ausweis über ihre Bestellung mit sich führen. Der Ausweis ist auf Verlangen vorzuzeigen.
Die Ausgabe der Abzeichen erfolgt gegen Unterschrift. Die Abzeichen müssen der Unteren Naturschutzbehörde nach einem Ausscheiden wieder zurückgereicht werden. Der Naturschutzbehörde wurde eine entsprechende Nachweispflicht auferlegt.
Versicherung
Während ihrer Tätigkeit sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ehrenamtlichen Naturschutzdienstes über den Freistaat Sachsen versichert, wobei der schriftliche Nachweis einer erfolgten Arbeitsschutzbelehrung erforderlich ist. Versichert sind die ehrenamtliche Tätigkeit selbst sowie der direkte Hin- und Rückweg. Auch die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen steht unter Versicherungsschutz.
Versicherungsfälle sind dem Landratsamt Meißen und der Unfallkasse Sachsen zu melden.
Die Arbeitsschutzbelehrung findet im Rahmen der Helferschulungen jährlich statt und ist zu bestätigen.
Vergütung und Aufwandsentschädigung
Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Eine Bezahlung kann somit nicht gewährt werden. Naturschutzhelferinnen und Naturschutzhelfer erhalten die durch Einzelaufträge der Naturschutzbehörden entstandenen Reisekosten erstattet (vgl. § 6 Abs. 2 Naturschutzdienst VO). Voraussetzung für die Anerkennung der Reisekosten ist das Führen eines Fahrtenbuches. Für die Reisekostenabrechnung ist ein Antragsformular bereitgestellt.
Technik und Material für Pflegeeinsätze
Aktuelles
Einladungen:
- PDF-Datei: PDF, 336 kB
Formulare:
- PDF-Datei: PDF, 330 kB
- DOC-Datei: DOC, 58 kB
- DOC-Datei: DOC, 30 kB
Broschüren:
- PDF-Datei: PDF, 7 MB