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Sachgebiet Fahrerlaubnisse

Das Sachgebiet Fahrerlaubnisse ist im Atrium der Brauhausstraße 21 in Meißen zu finden. Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch gern telefonisch zur Verfügung (siehe Kontakt).

Ab 01.03.2024 sind im Kreisverkehrsamt, am Standort Meißen, Vorsprachen ohne Termin lediglich donnerstags 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr möglich. Bei erhöhtem Publikumsaufkommen erfolgt ein individueller Annahmestopp.  

An allen anderen Wochentagen sind Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Für Fahrerlaubnisangelegenheiten ist hierfür das Onlineterminvereinbarungssystem zu nutzen. Terminbuchungen sind zwei Wochen im Voraus möglich. Im Zuge der wöchentlichen Ressourcenplanung werden montags weitere Terminkontingente freigeschalten. Je nach Verfügbarkeit, werden darüber hinaus taggenaue Terminressourcen freigegeben, so dass auch kurzfristige Vorsprachen ermöglicht werden.


Hinweise Vorzulegende Unterlagen Downloads Kontakt 

Hinweise Pflichtumtausch Führerschein

Allgemeine Hinweise

Online-Terminvereinbarung


Zur Vorsprache ist eine vorherige Terminvereinbarung über das Online-Portal notwendig.

Die mögliche Terminauswahl wird entsprechend der gewünschten Leistungen ermittelt. Nach Buchung des Termins wird eine Bestätigung per E-Mail versendet. Diese enthält eine 4-stellige Ticketnummer sowie einen QR-Code. Mit dem QR-Code oder der Ticketnummer ist dann das Anmelden am Wartemarkendrucker im Atrium des Landratsamtes ab 15 Minuten vor dem Termin möglich.

Ihre Kontaktdaten verwenden wir bis zum vereinbarten Termin ausschließlich zum Zweck der Vorbereitung und Durchführung des vereinbarten Termins. Eine Datenweitergabe an Dritte geschieht zu keinem Zeitpunkt. Auswertungen erfolgen nur in statistisch aufbereiteter und anonymisierter Form. Ihre personenbezogenen Daten werden nach Beendigung des vereinbarten Termins vollständig gelöscht.

Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, den Termin wieder zu stornieren. Die Stornierung ist über einen Link in der Bestätigungs-Mail möglich.

Bitte beachten Sie unbedingt, welche Unterlagen wir bei der Bearbeitung im Original benötigen. Denn nur nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen können wir Ihre Anträge auch abschließend bearbeiten.

Neuerteilung einer Fahrerlaubnis bei Entzügen/Verzicht

Bei behördlichen oder gerichtlichen Entzügen der Fahrerlaubnis macht sich nach vorheriger Terminvereinbarung unter 03521 725-1525, -1526 oder -1527 in jedem Fall eine persönliche Vorsprache des Antragstellers in der Fahrerlaubnisbehörde erforderlich.

Zur Abklärung der erforderlichen Unterlagen ist vorab ein formloser Antrag schriftlich oder per E-Mail an KVA.Fahrerlaubnis@kreis-meissen.de zu stellen.

Pflichtumtausch von Führerscheinen

Umstellung Papierführerscheine

Der Plan zum Pflichtumtausch sieht in seiner nächsten Stufe für die Jahrgänge ab 1971, die noch im Besitz eines Papierführerscheins sind, einen Umtausch bis zum 19.01.2025 vor.

Führerscheininhaber und -inhaberinnen, die in den oben genannten Jahrgängen geboren wurden, können ihren Antrag auf Umstellung eines Papier- in einen Kartenführerschein postalisch stellen. Dazu können Sie den Antrag online ausfüllen, ausdrucken und mit den erforderlichen Unterlagen postalisch an die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Meißen senden.

Nach der Antragsbearbeitung erhalten Sie eine Mitteilung, ab wann Sie Ihren neuen Kartenführerschein in der Fahrerlaubnisbehörde abholen können. Die persönliche Vorsprache ist erforderlich, da der alte Führerschein eingezogen beziehungsweise ungültig gemacht werden muss. Den Termin zur Abholung können Sie hier online reservieren.

Antragsformular: 

Fahrerlaubnisse: Antrag auf Umtausch einer deutschen Fahrerlaubnis

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Kopie gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung)
  • 1 biometrisches Lichtbild in der Abmessung 35 x 45 mm
  • der im Besitz befindliche Führerschein in Kopie
  • Verwaltungsgebühr zwischen 25,30 und 30,40 Euro (Bezahlung bei Abholung)

Stammt der alte graue oder rosafarbene Papierführerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes, benötigen Sie zusätzlich eine „Karteikartenabschrift“ der ursprünglich ausstellenden Behörde. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder häufig auch online beantragen und kann auch direkt an die neue Fahrerlaubnisbehörde übersandt werden. Für Inhaber eines Kartenführerscheines entfällt die Beibringung einer zusätzlichen Karteikartenabschrift.

Der neue Kartenführerschein wird in den Klassen ausgestellt, die der bisherigen Fahrberechtigung entsprechen. Eine erneute Prüfung ist nicht abzulegen.

Die Bearbeitungszeit beträgt circa drei Monate.

Die Abholung des neuen Kartenführerscheines in der Fahrerlaubnisbehörde kann dann auch in Vertretung - allerdings unter Vorlage einer entsprechenden Vollmacht und des alten Dokumentes - erfolgen.

Übersicht Umtauschfristen

Bis 2033 müssen alle EU-Bürger einheitliche, fälschungssichere Dokumente in Kartenform haben. Bund und Länder haben deshalb ein bis 2033 währendes Stufenmodell beschlossen, das einen schrittweisen Umtausch vorsieht.

Umtausch für Alt-Führerscheine

Betrifft Papier-Führerscheine, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurden, also alle grauen und rosa Dokumente. Die Zeiträume für diesen Umtausch hängen vom Geburtsjahr des Inhabers ab.

Ihre genaue Umtauschfrist können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen:

Geburtsjahr des FahrerlaubnisinhabersTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
vor 1953 19.01.2033
1953 - 1958 (19.01.2022) neu 19.07.2022
1959 - 1964 19.01.2023
1965 - 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

Umtausch aller bis zum 19.01.2013 ausgestellten Kartenführerscheine

Betrifft alle, die bereits einen Kartenführerschein besitzen, der zwischen dem 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013 ausgestellt wurde. Hier bestimmt nicht das Geburtsjahr die Umtauschreihenfolge, sondern das Ausstellungsjahr auf der Führerschein-Karte.

AusstellungsjahrTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 - 2001 19.01.2026
2002 - 2004 19.01.2027
2005 - 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 - 18.01.2013 19.01.2033

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Der Umtausch ist bei der Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes zu beantragen.

Hinweis zu Gebühren

Für die einzelnen Antragsarten fallen Verwaltungsgebühren an, die bereits bei der Antragstellung zu entrichten sind. Die Gebühren können in bar und mit EC-Karte entrichtet werden.

Hinweis zur persönlichen Vorsprache

Aufgrund der Identitätsprüfung und Unterschriftsleistung zur Bestellung eines Kartenführerscheines/Internationalen Führerscheines macht es sich erforderlich, dass der jeweilige Antragsteller persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde vorspricht!

Wartezeit online

Mit der "Wartezeit online" können Sie donnerstags prüfen, wie viele Bürgerinnen und Bürger derzeit warten.

Wartezeit online


Vorzulegende Unterlagen

Klicken Sie auf Ihren betreffenden Vorgang und Sie erhalten Informationen über die mitzubringenden Unterlagen:

Ersterteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis

Ersterteilung

Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) im Original; Hinweis: Die Vorlage einer Meldebescheinigung ist nur in Verbindung mit einem Reisepass erforderlich.
  • Lichtbild (biometrische Aufnahme frontal 35 x 45 mm)
  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei Antragstellenden unter 18 Jahren
  • bei den Klassen A/A1/A2/B/BE und T eine Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (zwei Jahre gültig)
  • bei den Klassen C/CE/D/D1/DE/D1E anstatt der Sehtestbescheinigung die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 und die augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV
  • bei den Klassen D/DE macht sich zudem die Beantragung eines behördlichen Führungszeugnisses erforderlich
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe mit neun Unterrichtseinheiten
  • Benennung der ausbildenden Fahrschule
  • Verwaltungskosten circa 50,00 Euro

Bearbeitungszeit: circa 10 Tage

Erweiterung

Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) im Original; Hinweis: Die Vorlage einer Meldebescheinigung ist nur in Verbindung mit einem Reisepass erforderlich.
  • Lichtbild (biometrische Aufnahme frontal 35 x 45 mm)
  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei Antragstellern unter 18 Jahren
  • bei den Klassen A/A1/A2/B/BE und T eine Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (zwei Jahre gültig)
  • bei den Klassen C/CE/D/D1/DE/D1E anstatt der Sehtestbescheinigung die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 und die augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV
  • bei den Klassen D/DE macht sich zudem die Beantragung eines behördlichen Führungszeugnisses erforderlich
  • falls noch nicht vorgelegt, einen ab Oktober 2017 gültigen Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe mit neun Unterrichtseinheiten
  • Verwaltungskosten circa 50,00 Euro

Bearbeitungszeit: circa 10 Tage

Erteilung einer Fahrerlaubnis Begleitendes Fahren mit 17

Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) im Original; Hinweis: Die Vorlage einer Meldebescheinigung ist nur in Verbindung mit einem Reisepass erforderlich.
  • Lichtbild (biometrische Aufnahme frontal 35 x 45 mm)
  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten
  • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (zwei Jahre gültig)
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe mit neun Unterrichtseinheiten
  • Ausgefülltes Beiblatt 1 und Beiblatt 2 oder bei der Fahrschule erhältlich
  • Personalausweis oder Reisepass und Führerschein der jeweiligen Begleitperson als Kopie
  • Benennung der ausbildenden Fahrschule
  • Verwaltungsgebühr wie bei der Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zuzüglich 11,30 Euro für jede Begleitperson

Bearbeitungszeit: circa 10 Tage

Erteilung einer Fahrerlaubnis AM 15

Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) im Original; Hinweis: Die Vorlage einer Meldebescheinigung ist nur in Verbindung mit einem Reisepass erforderlich.
  • Lichtbild (biometrische Aufnahme frontal 35 x 45 mm)
  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei Antragstellern unter 18 Jahren
  • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehstelle (zwei Jahre gültig)
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe mit neun Unterrichtseinheiten
  • Benennung der ausbildenden Fahrschule
  • Verwaltungsgebühr in Höhe von circa 50,00 Euro

Bearbeitungszeit: circa 10 Tage 

Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis

Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts in einen EU-Kartenführerschein

Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) im Original; Hinweis: Die Vorlage einer Meldebescheinigung ist nur in Verbindung mit einem Reisepass erforderlich.
  • Führerschein
  • Lichtbild (biometrische Aufnahme frontal 35 x 45 mm)
  • bei Führerscheinen auswärtiger Behörden eine Karteikartenabschrift der jeweils ausstellenden Behörde
  • Verwaltungsgebühr zwischen 24,30 und 30,40 Euro

Bearbeitungszeit: circa drei Monate

Verlängerung der Klassen C1, C1E, C, CE

Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) im Original. Hinweis: Die Vorlage einer Meldebescheinigung ist nur in Verbindung mit einem Reisepass erforderlich
  • aktueller Führerschein
  • Lichtbild (biometrische Aufnahme frontal 35 x 45 mm)
  • Ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV (1 Jahr gültig)
  • Augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV (2 Jahre gültig)
  • Verwaltungsgebühr zwischen 43,90 und 50,00 Euro
  • Bei gleichzeitiger Eintragung der Schlüsselzahl 95: Zusätzlich die Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifizierungsgesetz (5 Module)
  • zusätzliche Kosten in Höhe von 28,60 Euro

Bearbeitungszeit: circa 2 bis 3 Wochen

Verlängerung der Klassen D1, D1E, D, DE

Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) im Original. Hinweis: Die Vorlage einer Meldebescheinigung ist nur in Verbindung mit einem Reisepass erforderlich
  • aktueller Führerschein
  • Lichtbild (biometrische Aufnahme frontal 35 x 45 mm)
  • Ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV (1 Jahr gültig)
  • Augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV (2 Jahre gültig)
  • Ab 50. Lebensjahr Leistungstests über die besonderen Anforderungen
  • behördliches Führungszeugnis (Beantragung dafür erfolgt beim zuständigen Einwohnermeldeamt), nicht älter als 3 Monate
  • Verwaltungsgebühr zwischen 43,90 und 50,00 Euro
  • Bei gleichzeitiger Eintragung der Schlüsselzahl 95: Zusätzlich die Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifizierungsgesetz
  • zusätzliche Kosten in Höhe von 28,60 Euro

Bearbeitungszeit: circa 2 bis 3 Wochen

Umtausch eines Kartenführerscheins bei Änderungen auf dem Führerschein

Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) im Original; Hinweis: Die Vorlage einer Meldebescheinigung ist nur in Verbindung mit einem Reisepass erforderlich.
  • Führerschein
  • Lichtbild (biometrische Aufnahme frontal 35 x 45 mm)
  • Verwaltungsgebühr in Höhe von 20,20 Euro

Bearbeitungszeit: circa 2 bis 3 Wochen

Beantragung Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) im Original; Hinweis: Die Vorlage einer Meldebescheinigung ist nur in Verbindung mit einem Reisepass erforderlich.
  • Führerschein
  • Lichtbild (biometrische Aufnahme frontal 35 x 45 mm)
  • Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifizierungsgesetz
  • Verwaltungsgebühr zwischen 40,00 und 45,00 Euro

Bearbeitungszeit: circa 2 bis 3 Wochen

Beantragung Ersatzführerschein bei Verlust oder Diebstahl

Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) im Original; Hinweis: Die Vorlage einer Meldebescheinigung ist nur in Verbindung mit einem Reisepass erforderlich.
  • Lichtbild (biometrische Aufnahme frontal 35 x 45 mm)
  • Vorlage einer Diebstahlsanzeige bei der Polizei, bei Anzeigen aus dem Ausland Vorlage der deutschen Übersetzung bzw. Anzeige der hiesigen Polizeibehörde
  • bei auswärtigen Papier-Führerscheinen Karteikartenauszug der ausstellenden Behörde
  • Verwaltungskosten zwischen 45,00 und 80,00 Euro

Bearbeitungszeit: circa 2 bis 3 Wochen

Internationaler Führerschein

Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) im Original; Hinweis: Die Vorlage einer Meldebescheinigung ist nur in Verbindung mit einem Reisepass erforderlich.
  • gültiger EU-Kartenführerschein
  • Lichtbild (biometrische Aufnahme frontal 35 x 45 mm)
  • Verwaltungsgebühr in Höhe von 16,30 Euro

Bei Vorlage eines Kartenführerscheines erfolgt die Ausstellung sofort, bei Besitz eines Papierführerscheines ist die vorherige Umstellung in einen Kartenführerschein erforderlich. Dafür ist ein zusätzliches Lichtbild mitzubringen und es fallen gesonderte Kosten an! (siehe Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts in einen EU-Kartenführerschein)

Die Umstellung nimmt 3 bis 4 Wochen in Anspruch.

Umschreibung eines Dienstführerscheines

Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) im Original; Hinweis: Die Vorlage einer Meldebescheinigung ist nur in Verbindung mit einem Reisepass erforderlich.
  • Führerschein
  • Lichtbild (biometrische Aufnahme frontal 35 x 45 mm)
  • Dienstführerschein
  • Verwaltungsgebühren zwischen 43,90 Euro und 60,00 Euro

Bearbeitungszeit: circa 2 bis 3 Wochen

Umschreibung eines ausländischen Führerscheines

Aufgrund der Vielfältigkeit der dazu getroffenen gesetzlichen Bestimmungen bitten wir um vorherige Anfrage unter KVA.Fahrerlaubnis@kreis-meissen.de. Auf jeden Fall wird eine persönliche Vorsprache in der Fahrerlaubnisbehörde (ggf. mit Übersetzer) erforderlich.

Erteilung einer Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl B96

Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) im Original; Hinweis: Die Vorlage einer Meldebescheinigung ist nur in Verbindung mit einem Reisepass erforderlich.
  • Führerschein
  • Lichtbild (biometrische Aufnahme frontal 35 x 45 mm)
  • Nachweis über die Schulung gemäß Anlage 7 zu § 6a Absatz 3 und 4 FeV
  • Verwaltungsgebühren zwischen 38,60 und 55,00 Euro

Bearbeitungszeit: circa 2 bis 3 Wochen

Erteilung einer Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl B196

Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) im Original; Hinweis: Die Vorlage einer Meldebescheinigung ist nur in Verbindung mit einem Reisepass erforderlich.
  • Führerschein
  • Lichtbild (biometrische Aufnahme frontal 35 x 45 mm)
  • Nachweis über die Schulung gemäß Anlage 7b zu § 6b Absatz 3 und 4 FeV
  • Verwaltungsgebühren zwischen 38,60 und 55,00 Euro

Bearbeitungszeit: circa 2 bis 3 Wochen

Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) im Original; Hinweis: Die Vorlage einer Meldebescheinigung ist nur in Verbindung mit einem Reisepass erforderlich.
  • Mindestalter 21 Jahre
  • Besitz EU-Kartenführerschein, im Besitz der Klasse B seit mindestens zwei Jahren
  • Besitz Papierführerschein: Umstellung in einen EU-Kartenführerschein (Lichtbild, biometrische Aufnahme frontal 35x45 mm)
  • Augenärztliche und ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 (ein Jahr gültig) und Anlage 6 (zwei Jahre gültig) der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Medizinisch-psychologische Untersuchung (Leistungstest)
  • behördliches Führungszeugnis (auf zuständigem Einwohnermeldeamt beantragen, Belegart: O, Verwendungszweck: Fahrgastbeförderung)
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (Krankenkraftwagen)
  • Verwaltungsgebühr in Höhe von circa 45,00 Euro

Die erstmalige Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erfolgt derzeit mit der Auflage, dass die vom Gesetz geforderte Fachkundeprüfung spätestens bis zur nächsten Verlängerung vorgelegt werden muss. Nähere Voraussetzungen zur Durchführung der Fachkundeprüfung sind derzeit noch nicht bekannt.


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Formulare


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