Sachgebiet Fahrerlaubnisse
Das Sachgebiet Fahrerlaubnisse ist im Atrium der Brauhausstraße 21 in Meißen zu finden. Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch gern telefonisch zur Verfügung (siehe Kontakt).
Ab 01.03.2024 sind im Kreisverkehrsamt, am Standort Meißen, Vorsprachen ohne Termin lediglich donnerstags 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr möglich. Bei erhöhtem Publikumsaufkommen erfolgt ein individueller Annahmestopp.
An allen anderen Wochentagen sind Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Für Fahrerlaubnisangelegenheiten ist hierfür das Onlineterminvereinbarungssystem zu nutzen. Terminbuchungen sind zwei Wochen im Voraus möglich. Im Zuge der wöchentlichen Ressourcenplanung werden montags weitere Terminkontingente freigeschalten. Je nach Verfügbarkeit, werden darüber hinaus taggenaue Terminressourcen freigegeben, so dass auch kurzfristige Vorsprachen ermöglicht werden.
Information zum Pflichtumtausch
Bei EU-Kartenführerscheinen mit Ausstellungsdatum zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013, ist das Ausstellungsjahr des Führerscheins für den Umtausch relevant:
- 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheines.
Nach Ablauf der jeweils geltenden Frist wird der alte Führerschein ungültig.
Online-Angebote Vorzulegende Unterlagen Pflichtumtausch-Fahrerlaubnis Downloads Kontakt
Online-Angebote
Onlineantrag-Fahrerlaubnis
Folgende Vorgänge können Sie online erledigen:
Folgende Voraussetzungen sind notwendig:
- Identifikation über BundID entweder mittels
- Vorhandensein des neuen Personalausweises (nPA) oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" ODER
- ELSTER
Online-Terminvereinbarung
Zur Vorsprache ist eine vorherige Terminvereinbarung über das Online-Portal notwendig.
Die mögliche Terminauswahl wird entsprechend der gewünschten Leistungen ermittelt. Nach Buchung des Termins wird eine Bestätigung per E-Mail versendet. Diese enthält eine 4-stellige Ticketnummer sowie einen QR-Code. Mit dem QR-Code oder der Ticketnummer ist dann das Anmelden am Wartemarkendrucker im Atrium des Landratsamtes ab 15 Minuten vor dem Termin möglich.
Ihre Kontaktdaten verwenden wir bis zum vereinbarten Termin ausschließlich zum Zweck der Vorbereitung und Durchführung des vereinbarten Termins. Eine Datenweitergabe an Dritte geschieht zu keinem Zeitpunkt. Auswertungen erfolgen nur in statistisch aufbereiteter und anonymisierter Form. Ihre personenbezogenen Daten werden nach Beendigung des vereinbarten Termins vollständig gelöscht.
Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, den Termin wieder zu stornieren. Die Stornierung ist über einen Link in der Bestätigungs-Mail möglich.
Bitte beachten Sie unbedingt, welche Unterlagen wir bei der Bearbeitung im Original benötigen. Denn nur nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen können wir Ihre Anträge auch abschließend bearbeiten.
Wartezeit online
Mit der "Wartezeit online" können Sie donnerstags prüfen, wie viele Bürgerinnen und Bürger derzeit warten.
Vorzulegende Unterlagen
Für jeden Vorgang sind vor Ort folgende Unterlagen vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) im Original (Hinweis: Die Vorlage einer Meldebescheinigung ist nur in Verbindung mit einem Reisepass erforderlich.)
- Lichtbild (biometrische Aufnahme frontal 35 x 45 mm)
Für die einzelnen Antragsarten fallen Verwaltungsgebühren an, die bereits bei der Antragstellung zu entrichten sind. Die Gebühren können mit Bargeld, EC-Karte (Visa, Maestro, Debit-Karte, American Express) oder mittels mobiler Zahlung (Google Pay, Apple Pay) entrichtet werden.
Aufgrund der Identitätsprüfung und Unterschriftsleistung zur Bestellung eines Kartenführerscheines/ Fahrerqualifizierungsnachweises/ Internationalen Führerscheines ist es erforderlich, dass der jeweilige Antragsteller persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde vorspricht!
Darüber hinaus notwendige Unterlagen für die jeweiligen Vorgänge:
Ersterteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis
Ersterteilung
Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:
- Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter bei Antragstellenden unter 18 Jahren
- bei den Klassen A/A1/A2/B/BE und T eine Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (zwei Jahre gültig)
- bei den Klassen C/CE/D/D1/DE/D1E anstatt der Sehtestbescheinigung die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 und die augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV
- bei den Klassen D/DE ist zudem die Beantragung eines behördlichen Führungszeugnisses erforderlich
- Lichtbild (biometrische Aufnahme frontal 35 x 45 mm)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe mit neun Unterrichtseinheiten
- schriftlicher Nachweis der ausbildenden Fahrschule
- Verwaltungskosten circa 55,00 Euro
Bearbeitungszeit: circa 10 Tage
Erweiterung
Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:
- Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter bei Antragstellenden unter 18 Jahren
- bei den Klassen A/A1/A2/B/BE und T eine Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (zwei Jahre gültig)
- bei den Klassen C/CE/D/D1/DE/D1E anstatt der Sehtestbescheinigung die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 und die augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV
- bei den Klassen D/DE ist zudem die Beantragung eines behördlichen Führungszeugnisses erforderlich
- Lichtbild (biometrische Aufnahme frontal 35 x 45 mm)
- falls noch nicht vorgelegt, einen ab Oktober 2017 gültigen Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe mit neun Unterrichtseinheiten
- Verwaltungskosten circa 55,00 Euro
Bearbeitungszeit: circa 10 Tage
Erteilung einer Fahrerlaubnis Begleitendes Fahren mit 17
Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:
- Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter
- Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (zwei Jahre gültig)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe mit neun Unterrichtseinheiten
- Ausgefülltes Beiblatt 1 und Beiblatt 2 oder bei der Fahrschule erhältlich
- Lichtbild (biometrische Aufnahme frontal 35 x 45 mm)
- Personalausweis oder Reisepass und Führerschein der jeweiligen Begleitperson als Kopie
- schriftlicher Nachweis der ausbildenden Fahrschule
- Verwaltungsgebühr wie bei der Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zuzüglich 11,30 Euro für jede Begleitperson
Bearbeitungszeit: circa 10 Tage
Erteilung einer Fahrerlaubnis AM 15
Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:
- Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter
- Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehstelle (zwei Jahre gültig)
- Lichtbild (biometrische Aufnahme frontal 35 x 45 mm)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe mit neun Unterrichtseinheiten
- schriftlicher Nachweis der ausbildenden Fahrschule
- Verwaltungsgebühr in Höhe von circa 55,00 Euro
Bearbeitungszeit: circa 10 Tage
Antrag auf Pflichtumtausch Führerschein
Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:
- Führerschein
- bei Führerscheinen auswärtiger Behörden eine Karteikartenabschrift der jeweils ausstellenden Behörde
- Verwaltungsgebühr zwischen 26,50 und 32,82 Euro
Bearbeitungszeit: circa drei Monate
Verlängerung der Klassen C1, C1E, C, CE
Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:
- aktueller Führerschein
- Ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV (1 Jahr gültig)
- Augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV (2 Jahre gültig)
- Verwaltungsgebühr zwischen 45,10 und 51,42 Euro
- 1 biometrisches Lichtbild in der Abmessung 35 x 45 mm
- bei gleichzeitiger Eintragung der Schlüsselzahl 95: Zusätzlich die Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifizierungsgesetz (5 Module)
- zusätzliche Kosten in Höhe von 35,00 Euro
Bearbeitungszeit: circa 2 bis 3 Wochen
Verlängerung der Klassen D1, D1E, D, DE
Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:
- aktueller Führerschein
- Ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV (1 Jahr gültig)
- Augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV (2 Jahre gültig)
- ab dem 50. Lebensjahr: Leistungstests über die besonderen Anforderungen
- 1 biometrisches Lichtbild in der Abmessung 35 x 45 mm
- behördliches Führungszeugnis (Beantragung dafür erfolgt beim zuständigen Einwohnermeldeamt), nicht älter als 3 Monate
- Verwaltungsgebühr zwischen 45,10 und 52,42 Euro
- bei gleichzeitiger Eintragung der Schlüsselzahl 95: Zusätzlich die Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifizierungsgesetz
- zusätzliche Kosten in Höhe von 35,00 Euro
Bearbeitungszeit: circa 2 bis 3 Wochen
Umtausch eines Kartenführerscheins bei Änderungen auf dem Führerschein
Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:
- Führerschein
- Verwaltungsgebühr in Höhe von ca. 25,00 Euro
Bearbeitungszeit: circa 2 bis 3 Wochen
Beantragung Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)
Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:
- Führerschein
- Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifizierungsgesetz
- Verwaltungsgebühr ca. 45,00 Euro
Bearbeitungszeit: circa 2 bis 3 Wochen
Beantragung Ersatzführerschein bei Verlust oder Diebstahl
Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) im Original; Hinweis: Die Vorlage einer Meldebescheinigung ist nur in Verbindung mit einem Reisepass erforderlich.
- Lichtbild (biometrische Aufnahme frontal 35 x 45 mm)
- Vorlage einer Diebstahlsanzeige bei der Polizei, bei Anzeigen aus dem Ausland Vorlage der deutschen Übersetzung bzw. Anzeige der hiesigen Polizeibehörde
- bei auswärtigen Papier-Führerscheinen Karteikartenauszug der ausstellenden Behörde
- Verwaltungskosten zwischen 45,00 und 80,00 Euro
Bearbeitungszeit: circa 2 bis 3 Wochen
Internationaler Führerschein
Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) im Original; Hinweis: Die Vorlage einer Meldebescheinigung ist nur in Verbindung mit einem Reisepass erforderlich.
- gültiger EU-Kartenführerschein
- Lichtbild (biometrische Aufnahme frontal 35 x 45 mm)
- Verwaltungsgebühr in Höhe von 16,30 Euro
Bei Vorlage eines Kartenführerscheines erfolgt die Ausstellung sofort, bei Besitz eines Papierführerscheines ist die vorherige Umstellung in einen Kartenführerschein erforderlich. Dafür ist ein zusätzliches Lichtbild mitzubringen und es fallen gesonderte Kosten an! (siehe Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts in einen EU-Kartenführerschein)
Die Umstellung nimmt 3 bis 4 Wochen in Anspruch.
Umschreibung eines Dienstführerscheines
Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:
- Führerschein
- Dienstführerschein
- Verwaltungsgebühren ca. 45,00 Euro
Bearbeitungszeit: circa 2 bis 3 Wochen
Umschreibung eines ausländischen Führerscheines
Aufgrund der Vielfältigkeit der dazu getroffenen gesetzlichen Bestimmungen bitten wir um vorherige Anfrage unter KVA.Fahrerlaubnis@kreis-meissen.de. Auf jeden Fall wird eine persönliche Vorsprache in der Fahrerlaubnisbehörde (ggf. mit Übersetzer) erforderlich.
Erteilung einer Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl B96
Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:
- Führerschein
- Nachweis über die Schulung gemäß Anlage 7 zu § 6a Absatz 3 und 4 FeV
- Verwaltungsgebühren zwischen 40,00 und 60,00 Euro
Bearbeitungszeit: circa 2 bis 3 Wochen
Erteilung einer Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl B196
Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:
- Führerschein
- Nachweis über die Schulung gemäß Anlage 7b zu § 6b Absatz 3 und 4 FeV
- Verwaltungsgebühren zwischen 40,00 und 60,00 Euro
Bearbeitungszeit: circa 2 bis 3 Wochen
Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:
- Mindestalter 21 Jahre
- Besitz EU-Kartenführerschein, im Besitz der Klasse B seit mindestens zwei Jahren
- Besitz Papierführerschein: Umstellung in einen EU-Kartenführerschein
- Augenärztliche und ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 (ein Jahr gültig) und Anlage 6 (zwei Jahre gültig) der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Medizinisch-psychologische Untersuchung (Leistungstest)
- behördliches Führungszeugnis (auf zuständigem Einwohnermeldeamt beantragen, Belegart: O, Verwendungszweck: Fahrgastbeförderung)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (Krankenkraftwagen)
- Verwaltungsgebühr in Höhe von ca. 45,00 Euro
Die erstmalige Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erfolgt derzeit mit der Auflage, dass die vom Gesetz geforderte Fachkundeprüfung spätestens bis zur nächsten Verlängerung vorgelegt werden muss. Nähere Voraussetzungen zur Durchführung der Fachkundeprüfung sind derzeit noch nicht bekannt.
Neuerteilung einer Fahrerlaubnis bei Entzügen/Verzicht
Bei behördlichen oder gerichtlichen Entzügen der Fahrerlaubnis macht sich nach vorheriger Terminvereinbarung unter 03521 725-1525, -1526 oder -1527 in jedem Fall eine persönliche Vorsprache des Antragstellers in der Fahrerlaubnisbehörde erforderlich.
Zur Abklärung der erforderlichen Unterlagen ist vorab ein formloser Antrag schriftlich oder per E-Mail an KVA.Fahrerlaubnis@kreis-meissen.de zu stellen.
Dokumente
Formulare
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- PDF-Datei: PDF, 410 kB
- PDF-Datei: PDF, 205 kB
- PDF-Datei: PDF, 254 kB
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