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Veranstaltungen auf öffentlichem Grund

Auf Antrag kann eine Erlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund erteilt werden.

Die Genehmigungsbehörde des Landkreises Meißen ist nicht für die Straßen im Gebiet der Großen Kreisstädte Coswig, Großenhain, Meißen, Radebeul und Riesa zuständig.

Sollte aufgrund der Veranstaltung eine Straßensperrung notwendig sein, ist zusätzlich ein Antrag gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung zu beantragen.

Erlaubnispflichtige Veranstaltungen

Motorsportliche Veranstaltungen

  • wenn 30 Fahrzeuge oder mehr am gleichen Platz starten oder ankommen
  • bei vorgeschriebener Streckenführung, ungeachtet der Zahl der teilnehmenden Fahrzeuge
  • bei Fahren im geschlossenen Verband

Radrennen

  • unter Einschluss der Voraussetzung einer Sperrung der Straßen für den übrigen Verkehr
  • Radtouren
  • wenn mehr als 100 Personen teilnehmen
  • wenn infolge der Benutzung des überörtlichen Straßennetzes mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen ist, ungeachtet der Teilnehmerzahl

Volkswanderungen, Volksläufe

  • wenn mehr als 500 Personen teilnehmen
  • wenn das überörtliche Straßennetz beansprucht wird, ungeachtet der Teilnehmerzahl

Umzüge bei Volksfesten, Umzüge aus Anlass sonstiger Feste

  • es sei denn, es handelt sich um ortsübliche Prozessionen oder ortsübliche kirchliche Veranstaltungen sowie kleinere Brauchtumsveranstaltungen

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag kann schriftlich per Post, per E-Mail, Fax oder durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten gestellt werden (telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen).

Die Bearbeitung Ihres Antrages kann je nach Umfang der Veranstaltung und des damit verbundenen Abstimmungsaufwandes zwischen 14 Tagen und 4 Wochen dauern. Bitte beachten Sie dies bei der Antragsstellung!

Ansprechpartner

Bereich I
Nossen, Klipphausen,Käbschütztal, Lommatzsch, Stauchitz
Herr Baumann 

Telefon: 03521 725-1515

Bereich II
Hirschstein, Strehla, Zeithain, Glaubitz, Nünchritz, Wülknitz, Gröditz, Röderaue
Herr Frömter

Telefon: 03521 725-1512

Bereich III
Weinböhla, Niederau, Moritzburg, Diera-Zehren, Priestewitz
Herr Kühne

Telefon: 03521 725-1513

Bereich IV
Schönfeld, Thiendorf, Lampertswalde, Ebersbach, Radeburg
Frau Rühle

Telefon: 03521 725-1504

E-Mail: kreisverkehrsamt@kreis-meissen.de 

Fax: 03521 725-88025


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