Veranstaltungen auf öffentlichem Grund
Auf Antrag kann eine Erlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund erteilt werden.
Die Genehmigungsbehörde des Landkreises Meißen ist nicht für die Straßen im Gebiet der Großen Kreisstädte Coswig, Großenhain, Meißen, Radebeul und Riesa zuständig.
Sollte aufgrund der Veranstaltung eine Straßensperrung notwendig sein, ist zusätzlich ein Antrag gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung zu beantragen.
Erlaubnispflichtige Veranstaltungen
Lichterfahrten
- das Merkblatt für die Beantragung einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO zur Durchführung einer „Lichterfahrt“ im Freistaat Sachsen, Informationen für Veranstalter und Veranstalterinnen/ Veranstaltungsteilnehmende sowie die Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr: https://www.lasuv.sachsen.de/stvo-zulassung.html
Motorsportliche Veranstaltungen
- wenn 30 Fahrzeuge oder mehr am gleichen Platz starten oder ankommen
- bei vorgeschriebener Streckenführung, ungeachtet der Zahl der teilnehmenden Fahrzeuge
- bei Fahren im geschlossenen Verband
Radrennen
- unter Einschluss der Voraussetzung einer Sperrung der Straßen für den übrigen Verkehr
- Radtouren
- wenn mehr als 100 Personen teilnehmen
- wenn infolge der Benutzung des überörtlichen Straßennetzes mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen ist, ungeachtet der Teilnehmerzahl
Volkswanderungen, Volksläufe
- wenn mehr als 500 Personen teilnehmen
- wenn das überörtliche Straßennetz beansprucht wird, ungeachtet der Teilnehmerzahl
Umzüge bei Volksfesten, Umzüge aus Anlass sonstiger Feste
- es sei denn, es handelt sich um ortsübliche Prozessionen oder ortsübliche kirchliche Veranstaltungen sowie kleinere Brauchtumsveranstaltungen
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund
- Nachweis Haftpflichtversicherungsschutz
- Lage- beziehungsweise Streckenplan, Verkehrszeichenplan, ggf. Fotos und Skizzen
- RSA Qualifikationsnachweis nach MVAS 99RSA.
Jede Person, die Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführt, muss über eine Qualifikation gemäß dem Merkblatt MVAS 99 verfügen.
Der Antrag kann schriftlich per Post, per E-Mail, Fax oder durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten gestellt werden (telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen).
Die Bearbeitung Ihres Antrages kann je nach Umfang der Veranstaltung und des damit verbundenen Abstimmungsaufwandes zwischen 14 Tagen und 4 Wochen dauern. Bitte beachten Sie dies bei der Antragsstellung!
Ansprechpartner
Bereich I
Nossen, Klipphausen,Käbschütztal, Lommatzsch, Stauchitz
Herr Baumann
Telefon: 03521 725-1515
Bereich II
Hirschstein, Strehla, Zeithain, Glaubitz, Nünchritz, Wülknitz, Gröditz, Röderaue
Herr Frömter
Telefon: 03521 725-1512
Bereich III
Weinböhla, Niederau, Moritzburg, Diera-Zehren, Priestewitz
Herr Kühne
Telefon: 03521 725-1513
Bereich IV
Schönfeld, Thiendorf, Lampertswalde, Ebersbach, Radeburg
Frau Rühle
Telefon: 03521 725-1504
E-Mail: kreisverkehrsamt@kreis-meissen.de
Fax: 03521 725-88025