Aktuelle Information zur Trinkwasserversorgung in Teilen des Landkreises Meißen
Abkochgebot kann für einige Teile des Ortsteils Meißen-Bohnitzsch noch nicht aufgehoben werden +++ Dritte Beprobung wies weiterhin Beanstandungen auf
Das Gesundheitsamt des Landkreises Meißen hat im Versorgungsgebiet des Zweckverbandes Brockwitz-Rödern die dritten Beprobungen durchgeführt. Die Proben im Versorgungsgebiet Meißen-Bohnitzsch wiesen weiterhin teilweise Beanstandungen auf und entsprachen nicht den mikrobiologischen Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Für folgende acht Straßen und Hausnummern im Versorgungsgebiet Meißen-Bohnitzsch, einschließlich der in den genannten Straßen befindlichen Gartengrundstücke wird das Abkochgebot aufgehoben:
Am Knorrberg für alle Hausnummern
An den Katzenstufen für alle Hausnummern
Heiliger Grund für die Hausnummern 1, 1a, 2, 2a, 4, 9
Proschwitzer Straße für alle Hausnummern
Rottewitzer Straße für alle Hausnummern
Schulgasse für alle Hausnummern
Thomas-Müntzer-Straße für alle Hausnummern
Winkwitzer Straße für alle Hausnummern
Die Stadtwerke Meißen arbeiten weiterhin an der Beseitigung der für die Beanstandungen verantwortlichen Ursachen. Eine weitere Netzbeprobung im Versorgungsgebiet Meißen-Bohnitzsch wurde bereits heute und morgen durch das Gesundheitsamt durchgeführt. Die Analysenergebnisse werden am Montag, den 27. Februar 2023 erwartet. Erst nach Auswertung dieser kann entschieden werden, ob das Abkochgebot für die noch betroffenen Straßenzüge ebenfalls aufgehoben werden kann.
Für folgende Straßen und Hausnummern im Versorgungsgebiet Meißen-Bohnitzsch, einschließlich der in den genannten Straßen befindlichen Gartengrundstücke gilt daher weiterhin das Abkochgebot:
Am Bogen für alle Hausnummern
An der Trinitatiskirche für alle Hausnummern
Berghausstraße für alle Hausnummern
Bohnitzscher Straße für alle Hausnummern
Dieraer Weg für alle Hausnummern
Gerichtsweg für alle Hausnummern
Großenhainer Straße für die Hausnummern 94, 96, 98, 100, 102, 112, 114,116 a - c, 118 a/b, 119 – 124, 144 sowie für die Hausnummern ab 163 und höher
Heinrich-Freitäger-Straße für die Hausnummer 8a
Hohe Wiese für alle Hausnummern
Karl-Marx-Straße für alle Hausnummern
Kohrockstraße für alle Hausnummern
Mannfeldstraße für die Hausnummern 8, 21, 23, 25, 27
Nassauweg für die Hausnummern 4, 5, 5a und 6
Radeburger Straße für alle Hausnummern
Trinitatiskirchweg für alle Hausnummern
Tzschuckestraße für alle Hausnummern
Werdermannstraße für die Hausnummern 5, 8 - 22, 25, 27, 29, 30
Die entsprechende Allgemeinverfügung des Landkreises zum Abkochgebot können Sie hier entnehmen.