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Aktuelle Information zur Trinkwasserversorgung in Teilen des Landkreises Meißen

Abkochgebot kann für einige Teile des Ortsteils Meißen-Bohnitzsch noch nicht aufgehoben werden +++ Dritte Beprobung wies weiterhin Beanstandungen auf


Das Gesundheitsamt des Landkreises Meißen hat im Versorgungsgebiet des Zweckverbandes Brockwitz-Rödern die dritten Beprobungen durchgeführt. Die Proben im Versorgungsgebiet Meißen-Bohnitzsch wiesen weiterhin teilweise Beanstandungen auf und entsprachen nicht den mikrobiologischen Anforderungen der Trinkwasserverordnung.

Für folgende acht Straßen und Hausnummern im Versorgungsgebiet Meißen-Bohnitzsch, einschließlich der in den genannten Straßen befindlichen Gartengrundstücke wird das Abkochgebot aufgehoben:

Am Knorrberg                   für alle Hausnummern

An den Katzenstufen          für alle Hausnummern

Heiliger Grund                   für die Hausnummern 1, 1a, 2, 2a, 4, 9

Proschwitzer Straße           für alle Hausnummern

Rottewitzer Straße             für alle Hausnummern

Schulgasse                       für alle Hausnummern

Thomas-Müntzer-Straße      für alle Hausnummern

Winkwitzer Straße             für alle Hausnummern

Die Stadtwerke Meißen arbeiten weiterhin an der Beseitigung der für die Beanstandungen verantwortlichen Ursachen. Eine weitere Netzbeprobung im Versorgungsgebiet Meißen-Bohnitzsch wurde bereits heute und morgen durch das Gesundheitsamt durchgeführt. Die Analysenergebnisse werden am Montag, den 27. Februar 2023 erwartet. Erst nach Auswertung dieser kann entschieden werden, ob das Abkochgebot für die noch betroffenen Straßenzüge ebenfalls aufgehoben werden kann.

Für folgende Straßen und Hausnummern im Versorgungsgebiet Meißen-Bohnitzsch, einschließlich der in den genannten Straßen befindlichen Gartengrundstücke gilt daher weiterhin das Abkochgebot:

Am Bogen                        für alle Hausnummern

An der Trinitatiskirche         für alle Hausnummern

Berghausstraße                 für alle Hausnummern

Bohnitzscher Straße           für alle Hausnummern

Dieraer Weg                     für alle Hausnummern

Gerichtsweg                      für alle Hausnummern

Großenhainer Straße          für die Hausnummern 94, 96, 98, 100, 102, 112, 114,116 a - c, 118 a/b, 119 – 124, 144 sowie für die Hausnummern ab 163 und höher

Heinrich-Freitäger-Straße    für die Hausnummer 8a

Hohe Wiese                      für alle Hausnummern

Karl-Marx-Straße               für alle Hausnummern

Kohrockstraße                   für alle Hausnummern

Mannfeldstraße                 für die Hausnummern 8, 21, 23, 25, 27

Nassauweg                       für die Hausnummern 4, 5, 5a und 6

Radeburger Straße            für alle Hausnummern

Trinitatiskirchweg               für alle Hausnummern

Tzschuckestraße                für alle Hausnummern

Werdermannstraße            für die Hausnummern 5, 8 - 22, 25, 27, 29, 30

Die entsprechende Allgemeinverfügung des Landkreises zum Abkochgebot können Sie hier entnehmen. 

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