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Statistik

Hier finden Sie den aktuellen Corona-Bericht des Gesundheitsamtes.

Er erfolgt momentan einmal wöchentlich.

Statistiken anderer Stellen

Hinweise zu den statistischen Daten des Landkreises

  • Grundlage der Daten sind die erhobenen Werte des Gesundheitsamtes Meißen, des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie des Statistischen Landesamtes Sachsen.
  • Da Sonntags und an Feiertagen keine Tests in den Laboren ausgewertet werden, ist am Folgetag mit einer im Verhältnis zur Gesamtentwicklung gesehen geringeren Zahl an ermittelten Neuinfizierten zu rechnen.
  • Bei den positiv getesteten Personen in den Grafiken hält sich das Gesundheitsamt Meißen an die Zählweise des RKI. Das heißt, es werden alle SARS CoV-2 positiv getesteten Personen berücksichtigt, also auch die, bei denen die Quarantäne-Zeit bereits abgelaufen ist. Personen, die stationär aufgenommen wurden oder verstorben sind, werden ebenfalls mitgezählt. Im Gegensatz dazu werden bei den Kontaktpersonen nur die berücksichtigt, welche sich zum Zeitpunkt der Zählung noch in Quarantäne befinden.
  • Die Basis der abgebildeten Werte sind personenbezogene Gesundheitsdaten nach Artikel 4 Nummer 15 DSGVO. Da diese besonders geschützt sind, wird es keine weiterführenden Informationen geben.
  • Abweichungen zwischen den Inzidenzen des Landkreises und den Daten des RKI-Dashboards haben verschiedene Ursachen, wie beispielsweise einen Übermittlungsverzug. Die Daten werden automatisiert und elektronisch übermittelt. Die anschließende Qualitätskontrolle kann dazu führen, dass Datensätze im Verlauf ergänzt oder korrigiert werden. Die Korrektur der Daten erfolgt immer durch das Gesundheitsamt.
  • Seit dem 1. Januar 2021 bilden die Daten mit Stand zum Vortag, 24:00 Uhr die Grundlage zur Erstellung des Corona-Berichtes.
  • Seit dem 15. November 2021 wird für den Personenkreis der hospitalisierten und auf der Intensivstation befindlichen Personen der Impfstatus ausgegeben. Am 13. Dezember 2021 wurde ein Berechnungsfehler bei den ITS-erfassten Patienten im Tagesbericht behoben. Die Gesamtzahl der hospitalisierten Personen war durchgängig korrekt.
  • Die Erhebung des Impfstatus erfolgt in den Krankenhäusern. Als vollständig geimpft zählen alle Personen, die über einen vollständigen Impfschutz gegen COVID-19 verfügen und deren Angaben vollständig und plausibel dem Gesundheitsamt übermittelt wurden. Die Definition zum vollständigen Impfschutz kann zum Beispiel der Homepage des Paul-Ehrlich-Instituts entnommen werden. In Einzelfällen teilen die Krankenhäuser dem Gesundheitsamt nur mit, dass eine Person geimpft ist – ohne Angaben zum Impfstoff, Anzahl der Impfung oder das Datum der letzten Impfung. Dann muss das Gesundheitsamt die Person vorerst als ungeimpft werten. Sobald die Nachmeldung durch das Krankenhaus vorgenommen wurde, werden die Angaben umgehend durch das Gesundheitsamt ergänzt und bei der Berichterstattung berücksichtigt.

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