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Denkmalschutz

Das Sachgebiet Denkmalschutz (untere Denkmalschutzbehörde) hat vielfältige Aufgaben:

Entsprechend Sächsischem Denkmalschutzgesetz haben Denkmalschutz und Denkmalpflege die Aufgabe, die Kulturdenkmale zu schützen und zu pflegen, insbesondere deren Zustand zu überwachen, auf die Abwendung von Gefährdungen und die Sicherung und Bergung von Kulturdenkmalen hinzuwirken.

Kulturdenkmale im Sinne dieses Gesetzes sind von Menschen geschaffene Sachen, Sachgesamtheiten, Teile oder Spuren von Sachen, einschließlich ihrer natürlichen Grundlagen, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen, städtebaulichen oder landschaftsgestaltenden Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt.

Habe ich ein Kulturdenkmal?

Die Kulturdenkmale sind in sogenannte Kulturdenkmallisten aufgenommen. Ob Ihr Objekt in der aktuellen Liste der Kulturdenkmale des Freistaates Sachsen erfasst ist, erfahren Sie auf den Seiten des Landesamtes für Denkmalpflege.

Antragsformulare sowie weitere Hinweise finden Sie auf dieser Seite in den einzelnen Themengebieten.

Anträge auf Erteilung oder Verlängerung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung sowie denkmalrechtliche Anzeigeverfahren sind jetzt auch online über das Serviceportal Amt24 verfügbar.

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