Inhalt

Ländliche Entwicklung

Das Sachgebiet Ländliche Entwicklung ist im Rahmen der jeweils geltenden Förderbestimmungen des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zuständig für den Fördervollzug:

  • der Dorferneuerung,
  • regionaler Entwicklungsstrategien und regionaler Zusammenarbeit, soweit sie der Entwicklung des ländlichen Raums dient,
  • von Maßnahmen zum Erhalt der Kulturlandschaft,
  • von Maßnahmen zur Wiederherstellung der ländlichen Infrastruktur nach Naturkatastrophen (gegebenenfalls abweichende Zuständigkeit im Dezernat),
  • des Landtourismus, soweit er der Entwicklung des ländlichen Raums dient,
  • ländlicher Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen von Dorferneuerung,
  • beschäftigungswirksamer Maßnahmen und gewerblicher Maßnahmen der Grundversorgung,
  • siedlungsökologischer Maßnahmen und
  • von Maßnahmen der soziokulturellen Infrastruktur und des ländlichen Kulturerbes.

Hierzu zählt die Beratung von Antragstellern, Prüfung, Genehmigung oder Ablehnung der Förderanträge, Durchführung von Kontrollen, Prüfung der Zahlungsanträge und Verwendungsnachweise und Freigabe der Auszahlungen. Für die finanztechnische Abwicklung (Zahlungsverkehr) ist die Hauptkasse des Freistaats Sachsen verantwortlich.

Wir sind außerdem zuständig für die Überwachung und endgültige Abwicklung von Förderverfahren, die am 01.08.2008 noch nicht vollständig abgeschlossen waren und für die bis zu diesem Zeitpunkt die Ämter für Ländliche Entwicklung zuständig waren.

Fördermittel

Unsere Fördermittel stammen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ von Bund und Ländern (GAK). Das Programm zur Umsetzung des ELER in Sachsen ist das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (EPLR).

Derzeit werden die Förderrichtlinie LEADER und die Förderrichtlinie Ländliche Entwicklung umgesetzt.

Zusammenarbeit

Wir arbeiten eng mit den Regionalmanagements und Entscheidungsgremien der fünf Lokalen Aktionsgruppen (LAG) im Landkreis Meißen zusammen. Mit der Umsetzung ihrer regionalen Entwicklungsstrategien füllen sie das EPLR mit Leben und entscheiden auf dieser Grundlage in einem transparenten Auswahlprozess über die Förderwürdigkeit konkreter Vorhaben.

Links

Nähere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung:

Förderung im Überblick - Ländlicher Raum - sachsen.de

Ebenso informativ sind die Seiten der Lokalen Aktionsgruppen. Dort finden Sie Konzepte, Rechtsgrundlagen, Gebietskulissen, Formulare sowie Projektauswahlkriterien, Förderkonditionen, Merkblätter und aktuelle Informationen.

Gesamtkarte Fördergebiete im Landkreis

Dorfentwicklung

Zudem ist das Sachgebiet Ländliche Entwicklung mit der Durchführung des Wettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“ betraut. Auslober des Wettbewerbs ist das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung.

Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie begleitet den gesamten Wettbewerb. Teilnahmeberechtigt sind sächsische Dörfer mit bis zu 3.000 Einwohnerinnen und Eonwohnern pro Teilnehmer, die räumlich geschlossen sind oder überwiegend dörflichen Charakter haben.

Im Wettbewerb werden die Bewertungsbereiche Entwicklungskonzepte und wirtschaftliche Initiativen, Zusammenhalt, soziale und kulturelle Aktivitäten, Bau- und Grüngestaltung, Umweltschutz sowie der Gesamteindruck bewertet.

Link

Unser Dorf hat Zukunft - Ländlicher Raum - sachsen.de

Klimamillion

Darüber hinaus wird im Sachgebiet Ländliche Entwicklung auch die Richtlinie zur Zuweisung der Klimamillion im Landkreis Meißen umgesetzt. Dabei erhalten die Kommunen im Freistaat Sachsen mit dem Gesetz über das Kommunale Energie- und Klimabudget (KomEKG) zweckgebundene Zuweisungen für Investitionen und Maßnahmen, insbesondere mit dem Ziel einer klimafreundlichen Sicherstellung der Daseinsvorsorge in kommunaler Zuständigkeit.

Dazu erhält der Landkreis Meißen in den Jahren 2023 und 2024 jeweils eine pauschale, zweckgebundene Zuweisung aus dem Klimabudget in Höhe von einer Million Euro. Die Festsetzung der Zuweisung erfolgt in den Jahren 2023 und 2024 von Amts wegen durch die Landesdirektion Sachsen jeweils bis zum 31. März mittels Festsetzungsbescheid. Der Landkreis reicht die Mittel in einem mit den kreisangehörigen Gemeinden abgestimmten transparenten Auswahlverfahren an die kreisangehörigen Gemeinden oder kommunale Unternehmen weiter.

Link

Klimamillionen für sächsische Landkreise und Kommunen - Klima - sachsen.de

Kontakt

zurück zum Kreisentwicklungsamt