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Touristische Infrastruktur

In Sachsen liegt die Verantwortung für die touristische Infrastruktur (Bau und Unterhaltung eines Wander-, Rad- und Reitwegenetzes) als freiwillige Aufgabe bei den Kommunen, wobei der Landkreis eine vorwiegend koordinierende und unterstützende Funktion entsprechend den geltenden Regelwerken übernimmt und eng mit den Ortswegwarten und dem Tourismusverband Elbland Dresden e. V. zusammenarbeitet.

Dabei bestehen im Wesentlichen folgende Erfordernisse:

  • Markierung und Wegweisung von Wanderwegen für ein funktionierendes Wanderwegenetz sind in entsprechender Qualität zu sichern. Eine ganzheitliche landesweite Entwicklung des touristischen Wegenetzes ist dabei essentiell. Mit der Fachplanung Wanderwege (Fertigstellung im September 2017) wurde vom und für den Freistaat Sachsen eine Grundlage für die Qualifizierung des Wanderwegenetzes erarbeitet, um die Schaffung eines attraktiven touristischen Wanderwegenetzes im ländlichen Raum zu forcieren.

    Fachplanung touristische Wanderwege im Freistaat Sachsen | Landestourismusverband Sachsen (LTV Sachsen)

  • Die Radverkehrskonzeption Sachsen 2019 ist Grundlage für die Entwicklung des Alltagsradverkehrs und des touristischen Radverkehrs im Freistaat Sachsen. Sie definiert übergeordnete Ziele sowie Aufgaben und Maßnahmen in verschiedenen Handlungsfeldern. Die konkrete Ausfüllung erfolgt im Zuge der vertiefenden Fachplanung durch die zuständigen Aufgabenträger. Die Landkreise, Städte und Gemeinden sind wichtige Partner des Freistaates Sachsen bei der Umsetzung der Konzeption.

    Radverkehrskonzeption Sachsen 2019 - Publikationen - sachsen.de

Der Landkreis ist bestrebt, die Öffentlichkeit über das infrastrukturelle Angebot für den Radverkehr sowie über fortlaufende Maßnahmen zu informieren. Wesentliche Grundlage dafür ist die Kreisradverkehrskonzeption des Landkreises Meißen, die im öffentlichen Bürgerbeteiligungsportal einsehbar ist.

Kreisradverkehrskonzeption für den Landkreis Meißen | Beteiligungsportal Landkreis Meißen - sachsen.de

Auch das Reiten und das Fahren unterliegen einem sächsischen Regelwerk.