Öffentlichkeitsbeteiligung während der Corona-Pandemie
Es wurden formwahrende Alternativen für Verfahrensschritte zur Verfügung gestellt, bei denen sonst physische Anwesenheit - zum Teil in großer Zahl - gefordert war.
Die Erleichterungen wurden bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Das Gesetz tritt mit Ablauf des 30. September 2027 außer Kraft.
Bei Fragen steht Ihnen die untere Imissionsschutzbehörde des Landkreises Meißen gerne zur Verfügung.