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Asylbewerberleistungen

Die Versorgung von Asylsuchenden richtet sich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Die Leistungen werden Personen gewährt, die nach § 1 AsylbLG berechtigt sind, dies sind vor allem Ausländer mit einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung.

Gesetzlich geregelte Ansprüche

  • Deckung des Grundbedarfs
  • Kosten der Unterkunft und Heizung
  • medizinische Versorgung bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
  • Leistungen zur Bildung und Teilhabe von Kindern bzw. jungen Erwachsenen
  • Hilfen in sonstigen Fällen

Die Bedarfsdeckung erfolgt in Form von Geld- oder Sachleistungen.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen erfolgt die Gewährung von Leistungen analog der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).

Außerdem enthält das AsylbLG Regelungen zur Anspruchseinschränkung, beispielsweise bei fehlender Mitwirkung der Leistungsberechtigten bei der Passbeschaffung.

An den Öffnungstagen sind die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter für die Bearbeitung der Anliegen wie folgt erreichbar:

Regionale Zuständigkeit

Meißen: Brauhausstraße 21 | 01662 Meißen | Raum A 0.63

Große Kreisstadt Coswig

Große Kreisstadt Großenhain

Große Kreisstadt Meißen

Große Kreisstadt Radebeul

Stadt Radeburg

Gemeinde Klipphausen

Gemeinde Moritzburg

Gemeinde Niederau

Gemeinde Priestewitz

Gemeinde Weinböhla

Riesa: Heinrich-Heine-Straße 1 | 01589 Riesa | Raum 0.28 / 0.29

Große Kreisstadt Riesa

Stadt Gröditz

Stadt Strehla

Gemeinde Nünchritz

Gemeinde Wülknitz

Gemeinde Zeithain

Kontakt

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