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Asylbewerberleistungen

Die Versorgung von Asylsuchenden richtet sich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Die Leistungen werden Personen gewährt, die nach § 1 AsylbLG berechtigt sind, dies sind vor allem Ausländer mit einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung.

Gesetzlich geregelte Ansprüche

  • Deckung des Grundbedarfs
  • Kosten der Unterkunft und Heizung
  • medizinische Versorgung bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
  • Leistungen zur Bildung und Teilhabe von Kindern bzw. jungen Erwachsenen
  • Hilfen in sonstigen Fällen

Die Bedarfsdeckung erfolgt in Form von Geld- oder Sachleistungen.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen erfolgt die Gewährung von Leistungen analog der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).

Außerdem enthält das AsylbLG Regelungen zur Anspruchseinschränkung, beispielsweise bei fehlender Mitwirkung der Leistungsberechtigten bei der Passbeschaffung.

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