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Öffentliche Hinweise zu Grundstücksveräußerungen

Das Landratsamt Meißen veröffentlicht als Untere Landwirtschaftsbehörde Informationen zu Verkäufen land- und forstwirtschaftlicher Flächen, über die nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden ist. Landwirtschaftliche beziehungsweise forstwirtschaftliche Unternehmen können ihr Erwerbsinteresse bekunden:


  • Grundstücksveräußerung in der Gemeinde Klipphausen

    Frist: 03.03.2026

  • Grundstücksveräußerung in der Stadt Strehla

    Frist: 02.03.2026

  • Grundstücksveräußerung in der Stadt Meißen

    Frist: 25.02.2026

  • Grundstücksveräußerung in der Stadt Nossen

    Frist: 25.02.2026

  • Grundstücksveräußerung in der Gemeinde Nünchritz

    Frist: 20.02.2026

  • Grundstücksveräußerung in der Stadt Coswig

    Frist: 18.02.2026


Die öffentlichen Hinweise werden nach Ablauf der Frist gelöscht.