Hinweise zum Pflichtumtausch von Führerscheinen
Die Frist des Umtausches für Papierführerscheininhaber der Jahrgänge 1965 bis 1970 endet zum 19. Januar 2024.
Aktuell sind Personen der Jahrgänge 1965 bis 1970 damit verpflichtet, ihren Papierführerschein umzutauschen. Diese Anträge werden priorisiert bearbeitet. Die Bearbeitungszeit kann bis zu drei Monate betragen. Bitte sehen Sie vor Ablauf dieser Zeit von der Nachfrage per Telefon bzw. per E-Mail ab.
Die Frist des Umtausches für Papierführerscheininhaber der Jahrgänge 1953 bis 1964 ist abgelaufen.
Die Umtauschfrist für die Jahrgänge 1953 bis 1958 endete bereits am 19. Juli 2022. Die Umtauschfrist für die Jahrgänge 1959 bis 1963 endete am 19. Januar 2023. Anträge von Papierführerscheininhabern dieser Jahrgänge, die nach den Fristabläufen eingegangen sind, werden nach Posteingang bearbeitet.