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Hinweise zum Pflichtumtausch von Führerscheinen

Die Frist des Umtausches für Papierführerscheininhaber der Jahrgänge ab 1971 endet zum 19. Januar 2025.

Aktuell sind Personen der Jahrgänge ab 1971, die noch im Besitz eines Papierführerscheins sind, verpflichtet Ihren Führerschein umzutauschen. Diese Anträge werden priorisiert bearbeitet. Die  Bearbeitungszeit kann bis zu drei Monate betragen. Bitte sehen Sie vor Ablauf dieser Zeit von der Nachfrage per Telefon bzw. per E-Mail ab.

Die Frist des Umtausches für Papierführerscheininhaber der Jahrgänge 1953 bis 1970 ist abgelaufen.

Die Umtauschfrist für die Jahrgänge 1953 bis 1958 endete bereits am 19. Juli 2022. Die Umtauschfrist für die Jahrgänge 1959 bis 1963 endete am 19. Januar 2023 und Frist der Jahrgänge 1965 bis 1970 endete am 19. Januar 2024. Anträge von Papierführerscheininhabern dieser Jahrgänge, die nach den Fristabläufen eingegangen sind, werden nach Posteingang bearbeitet.

Antrag auf Pflichtumtausch