Wohngeld/Bildung und Teilhabe
Das Sachgebiet Wohngeld ist zuständig für Anträge auf Miet- bzw. Lastenzuschuss für Antragsteller, welche ihren Wohnsitz im Landkreis Meißen haben. Davon ausgenommen sind die Städte Radebeul und Coswig.
Darüber hinaus ist das Sachgebiet für Anträge auf Bildung zur Teilhabe für Empfänger von Wohngeld und Kindergeldzuschlag zuständig.
Wohngeld Bildung und Teilhabe Kontakt
Wohngeld
Wohngeld-Hotline: 03521 725-3188
Der Onlineantrag Wohngeld ist für die Bürgerinnen und Bürger über das Serviceportal Amt24 wie folgt zu erreichen:
Link: Beantragung Wohngeld “Online“
Informationen
- PDF-Datei: PDF, 66 kB
Ansprechpartner
Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne. Machen Sie einfach einen Termin aus oder rufen Sie uns an.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund des im Zusammenhang mit der Wohngeldreform hohen Auftragsaufkommens, die unten aufgeführten Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter aktuell nicht erreichbar sind. Bei dringenden Fragen wenden Sie sich bitte an die:
Montag | 09:00 - 11:30 Uhr |
Dienstag | 09:00 - 11:30 Uhr | 13:00 - 17:00 Uhr |
Mittwoch |
09:00 - 11:30 Uhr |
Donnerstag | 09:00 - 11:30 Uhr | 13:00 - 17:00 Uhr |
Freitag |
09:00 - 11:30 Uhr |
Wohngeld (Kreisgebiet, Stadt Meißen und Stadt Riesa)
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Frau Ulbrich
- Telefon: 03521 725-3186
- Hinweis: Nachnamen B
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Frau Brauer
- Telefon: 03521 725-3165
- Hinweis: Nachnamen Schm - Schz
-
Frau Franz
- Telefon: 03521 725-3187
- Hinweis: Nachnamen La - Lt, Ma - Maq
-
Frau Beer
- Telefon: 03521 725-3387
- Hinweis: Nachnamen N, O, U, X - Z
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Frau Teschner
- Telefon: 03521 725-3382
- Hinweis: Nachnamen A, Pa - Pe, Q, T
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Frau Hähnel-Kirsten
- Telefon: 03521 725-3159
- Hinweis: Nachnamen W
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Frau Tauchnitz
- Telefon: 03521 725-3180
- Hinweis: Nachnamen Mb - Mz
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Frau Schumann
- Telefon: 03521 725-3178
- Hinweis: Nachnamen S, V
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Herr Peschke
- Telefon: 03521 725-3169
- Hinweis: Nachnamen He - Hz
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Frau Duntsch
- Telefon: 03521 725-3380
- Hinweis: Nachnamen F, Pf - Pz
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Frau Marahovski
- Telefon: 03521 725-3381
- Hinweis: Nachnamen G
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Frau Alband
- Telefon: 03521 725-3386
- Hinweis: Nachnamen D, I, Ka, Scha - Schl
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Frau Tronicke
- Telefon: 03521 725-3155
- Hinweis: Nachnamen Kb - Kr
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Frau Ebert
- Telefon: 03521 725-3383
- Hinweis: Nachnamen C, J, Ks - Kz
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Frau Lukas
- Telefon: 03521 725-3184
- Hinweis: Nachnamen R
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Herr Schulz
- Telefon: 03521 725-3385
- Hinweis: Bearbeitung Rückstände/Springer
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Frau Fuhrmann
- Telefon: 03521 725-3384
- Hinweis: Nachname E, Ha - Hd, Lu - Lz
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Frau Birndt
- Telefon: 03521 725-3379
- Hinweis: Nachnamen Mar - Maz; Widerspruchsbearbeitung
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Frau Mütze
- Telefon: 03521 725-3388
- Hinweis: Bearbeitung Rückstände/Springer
Antragsentgegennahme/ -erfassung
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Frau Kallweit
- Telefon: 03521 725-3129
- Hinweis: Antragsentgegennahme A - K
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Herr Mann
- Telefon: 03521 725-3026
- Hinweis: Antragsentgegennahme L - Z
Zuständig für die Widerspruchsbearbeitung für eigene Entscheidungen und als übergeordnete Behörde für die Großen Kreisstädte Coswig und Radebeul:
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Frau Christensen-Schilling
- Telefon: 03521 725-3161
- Hinweis: Sachgebietsleiterin
Besucheranschrift:
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© Landkreis Meißen
Wohngeld
Loosestraße 17/19
01662 Meißen
- Telefon: 03521 725-3102
- Fax: 03521 725-3100
- E-Mail: KSA.Wohngeld@kreis-meissen.de
- Hinweis: Postanschrift: Landratsamt Meißen | Kreissozialamt | Postfach 10 01 52 | 01651 Meißen
Anträge und Formulare
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- PDF-Datei: PDF, 27 kB
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- PDF-Datei: PDF, 3.8 MB
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Bildung und Teilhabe
Informationen
Eltern, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, können für ihre Kinder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabekapet erhalten.
Leistungsbereiche:
- ein- und mehrtägige Ausflüge und Klassenfahrten
- Schulbasispaket für Schulmaterial
- Schülerbeförderung
- Lernförderung
- Mehraufwendungen für Mittag in Schule, Kindertageseinrichtung/Tagespflege
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Was ist zu beachten?
- Alle Leistungen - mit Ausnahme des Schulbasispakets - müssen vorher beantragt werden.
- Alle Leistungen - mit Ausnahme der Leistungen zur Teilhabe - gelten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
- Teilhabeleistungen am sozialen und kulturellen Leben sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres möglich.
- Anträge sind fristwahrend formlos möglich.
Ansprechpartner
Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gern. Vereinbaren Sie einfach einen Termin oder rufen Sie uns an.
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Frau Marx
- Telefon: 03521 725-3167
- Hinweis: Nachnamen A - K
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Frau Welz
- Telefon: 03521 725-3145
- Hinweis: Nachnamen L - Z
Für Empfängerinnen und Empfänger von laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung sind das Jobcenter oder Sachgebiet Sozialhilfe 1 (Kreissozialamt) zuständig. Anträge beim unzuständigen Leistungsträger werden weitergeleitet.
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© Landkreis Meißen
Wohngeld
Loosestraße 17/19
01662 Meißen
- Telefon: 03521 725-3102
- Fax: 03521 725-3100
- E-Mail: KSA.Wohngeld@kreis-meissen.de
- Hinweis: Postanschrift: Landratsamt Meißen | Kreissozialamt | Postfach 10 01 52 | 01651 Meißen
Anträge
Sie können formlos einen Antrag bei Ihrem Sachbearbeiter stellen.
Wenn ein anderer Leistungsträger zuständig ist, leiten wir den Antrag weiter.