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Sachgebiet Eingliederungshilferecht

Das Sachgebiet ist zuständig für Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch IX. Anspruchsberechtigt sind Personen,

  • die eine körperliche, geistige, seelische oder andere Sinnesbeeinträchtigung haben und
  • in Wechselwirkung mit einstellungsbedingten und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate gehindert werden.

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Aktuelles

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Frühförderung und Frühberatung

Der Begriff Frühförderung umfasst im Rahmen der Eingliederungshilfe alle medizinisch-therapeutischen und heilpädagogischen Maßnahmen für Kinder, die eine Behinderung haben oder davon bedroht sind. Kinder mit (drohenden) Behinderungen, die eine Frühförderung erhalten, bekommen diese Leistungen über interdisziplinäre Frühförderstellen oder sozialpädiatrische Zentren.

Die Früherkennung und Frühförderung umfasst

  • interdisziplinär konzipierte Eingangs-, Verlaufs- und Abschlussdiagnostik,
  • heilpädagogische und medizinisch-therapeutische Maßnahmen und
  • alltagsunterstützende Beratung und die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und Bezugspersonen der betroffenen Kinder in Bezug auf deren Behinderung.

Die Leistungen können – unabhängig von der Art der Behinderung – vom Zeitpunkt der Geburt an bis zum Schuleintritt gewährt werden. Grundlage dafür ist der Förder- und Behandlungsplan.

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Hilfe in integrativen Kinderkrippen, Kindergärten und Horte

Die Kosten für heilpädagogische Leistungen in Form von integrativer Betreuung in Kinderkrippen, Kindergärten und Horten werden nach dem SGB IX vom Träger der Eingliederungshilfe übernommen.

Voraussetzung ist, dass das Kind in einer integrativen Kindertageseinrichtung über mehrere Stunden des Tages (mindestens sechs Stunden Betreuungszeit) und in regelmäßiger Folge eine nach Art, Gestaltung und Zeitdauer planvolle Hilfe erhält.

Den Kindern soll damit entsprechend ihrer persönlichen Bedürfnisse und Hilfebedarfe eine individuelle Förderung und soziale Teilhabe ermöglicht werden.

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Schulbegleiter

Wer erhält Hilfestellungen durch einen Schulbegleiter?

Kinder und Jugendliche, die durch eine (drohende) geistige und/oder körperliche Behinderung nur eingeschränkt an der Gesellschaft teilhaben können und deshalb auf intensive Unterstützung bei regelmäßig anfallenden Verrichtungen im Schulalltag angewiesen sind. 

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Ganztagsbetreuung

Ziel dieser Hilfe ist die Förderung und Entwicklung der Aktivitäten der Kinder mit einer (drohenden) körperlichen und/oder geistigen Behinderung, im Hinblick auf eine selbstständige und selbstbestimmte Teilnahme und Mitgestaltung des gemeinsamen Lebens. Die Gewährung der Ganztagsbetreuung umfasst auch die Ferienbetreuung und Schülerbeförderung.

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Ferienbetreuung

Ziel der heilpädagogischen Maßnahmen für schulpflichtige geistig und/oder körperlich behinderte Kinder und Jugendliche in der gesetzlich unterrichtsfreien Zeit ist

  • die Förderung während der Ferien,
  • die Absicherung und Fortführung der bisherigen Förderung,
  • die Betreuung und Unterstützung der behinderten Kinder zur Teilnahme an der Mitgestaltung der gemeinsamen Aktivitäten und des Spielens in der Gruppe entsprechend ihren individuellen Möglichkeiten.

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Schülerbeförderung

Ansprechpartner:

Eingliederungshilfe in stationären und teilstationären Einrichtungen inklusive Beförderungsleistungen (Wohnheim)

Ansprechpartner:

Eingliederungshilfe in stationären Einrichtungen (Pflegefamilie)

Ansprechpartner:

Sozialpädagogische Begutachtung im Rahmen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche

Ansprechpartner:

Gewährung eines persönlichen Budgets, Gewährung von Hilfsmitteln, Hilfe zur Beschaffung und Erhaltung behindertengerechten Wohnraumes, Assistenzen

Ansprechpartner:

Mobilitätsbeihilfe (Behindertenfahrdienst)

Zweck der Mobilitätshilfe ist es, die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen und zu gewährleisten. Die Leistungen sollen zur Förderung der Begegnung und des Umganges mit anderen Menschen, zum Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung oder kulturellen Zwecken dienen, beitragen.

Anspruchsvoraussetzungen und weitere Informationen:
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Sozialpädagogische Begutachtung im Rahmen der Eingliederungshilfe für Erwachsene

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