Sachgebiet Sozialhilfe 2
Das Sachgebiet Sozialhilfe 2 ist zuständig für Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch IX. Anspruchsberechtigt sind Personen,
- die eine körperliche, seelische oder andere Sinnesbeeinträchtigung haben und
- in Wechselwirkung mit einstellungsbedingten und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate gehindert werden.
Aktuelles Informationen - Ansprechpartner - Anträge Kontakt Öffnungszeiten
Aktuelles
Derzeit liegt nichts Aktuelles aus dem Sachgebiet vor. Neues aus dem Landkreis finden Sie auf der Startseite.
Informationen - Ansprechpartner - AnträgeFrühförderung und Frühberatung
Der Begriff Frühförderung umfasst im Rahmen der Eingliederungshilfe alle medizinisch-therapeutischen und heilpädagogischen Maßnahmen für Kinder, die eine Behinderung haben oder davon bedroht sind. Kinder mit (drohenden) Behinderungen, die eine Frühförderung erhalten, bekommen diese Leistungen über interdisziplinäre Frühförderstellen oder sozialpädiatrische Zentren.
Die Früherkennung und Frühförderung umfasst
- interdisziplinär konzipierte Eingangs-, Verlaufs- und Abschlussdiagnostik,
- heilpädagogische und medizinisch-therapeutische Maßnahmen und
- alltagsunterstützende Beratung und die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und Bezugspersonen der betroffenen Kinder in Bezug auf deren Behinderung.
Die Leistungen können – unabhängig von der Art der Behinderung – vom Zeitpunkt der Geburt an bis zum Schuleintritt gewährt werden. Grundlage dafür ist der Förder- und Behandlungsplan.
Haben Sie Rückfragen zur Antragsbearbeitung?
-
Frau Bönisch
- Telefon: 03521 725-3133
- Hinweis: Bereich Altlandkreis Riesa/Großenhain
-
Frau Kügler
- Telefon: 03521 725-3138
- Hinweis: Bereich Altlandkreis Meißen
Hilfe in integrativen Kinderkrippen, Kindergärten und Horte
Die Kosten für heilpädagogische Leistungen in Form von integrativer Betreuung in Kinderkrippen, Kindergärten und Horte werden nach dem SGB IX vom Träger der Eingliederungshilfe übernommen.
Voraussetzung ist, dass das Kind in einer integrativen Kindertageseinrichtung über mehrere Stunden des Tages (mindestens 6 Stunden Betreuungszeit) und in regelmäßiger Folge eine nach Art, Gestaltung und Zeitdauer planvolle Hilfe erhält.
Den Kindern soll damit entsprechend ihrer persönlichen Bedürfnisse und Hilfebedarfe eine individuelle Förderung und soziale Teilhabe ermöglicht werden.
Haben Sie Rückfragen zur Antragsbearbeitung?
-
Herr Thümmel
- Telefon: 03521 725-3132
- Hinweis: Bereich Altlandkreis Riesa/Großenhain
-
Frau Schreiber
- Telefon: 03521 725-3132
- Hinweis: Bereich Altlandkreis Meißen
Schulbegleiter
Wer erhält Hilfestellungen durch einen Schulbegleiter?
Kinder und Jugendliche, die durch eine (drohende) geistige und/oder körperliche Behinderung nur eingeschränkt an der Gesellschaft teilhaben können und deshalb auf intensive Unterstützung bei regelmäßig anfallenden Verrichtungen im Schulalltag angewiesen sind.
Sie haben Rückfragen zur Antragsbearbeitung?
-
Herr Müller
- Telefon: 03521 725-3134
- Hinweis: Schulbegleiter: Bereich A - K
- Hinweis: Ganztagsbetreuung: Bereich Altlandkreis Riesa-Großenhain (Wohnort des Kindes)
- Hinweis: Ferienbetreuung: Bereich Altlandkreis Riesa-Großenhain (Ort der Ferienbetreuung)
-
Frau Bergmann
- Telefon: 03521 725-3136
- Hinweis: Schulbegleiter: Bereich L - Z
- Hinweis: Ganztagsbetreuung: Bereich Altlandkreis Meißen (Wohnort des Kindes)
- Hinweis: Ferienbetreuung: Bereich Altlandkreis Meißen (Ort der Ferienbetreuung)
Ganztagsbetreuung
Ziel dieser Hilfe ist die Förderung und Entwicklung der Aktivitäten der Kinder mit einer (drohenden) körperlichen und/oder geistigen Behinderung, im Hinblick auf eine selbstständige und selbstbestimmte Teilnahme und Mitgestaltung des gemeinsamen Lebens. Die Gewährung der Ganztagsbetreuung umfasst auch die Ferienbetreuung und Schülerbeförderung.
Ganztagsangebote werden an folgenden Schulen angeboten:
- Förderzentrum für körperliche und motorische Entwicklung Dresden
- Förderzentrum für Hörgeschädigte Dresden
- Landesschule für Blinde und Sehbehinderte - Förderzentrum Chemnitz
- Sprachheilschule Sörnewitz
Sie haben Rückfragen zur Antragsbearbeitung?
-
Herr Müller
- Telefon: 03521 725-3134
- Hinweis: Schulbegleiter: Bereich A - K
- Hinweis: Ganztagsbetreuung: Bereich Altlandkreis Riesa-Großenhain (Wohnort des Kindes)
- Hinweis: Ferienbetreuung: Bereich Altlandkreis Riesa-Großenhain (Ort der Ferienbetreuung)
-
Frau Bergmann
- Telefon: 03521 725-3136
- Hinweis: Schulbegleiter: Bereich L - Z
- Hinweis: Ganztagsbetreuung: Bereich Altlandkreis Meißen (Wohnort des Kindes)
- Hinweis: Ferienbetreuung: Bereich Altlandkreis Meißen (Ort der Ferienbetreuung)
Ferienbetreuung
Ziel der heilpädagogischen Maßnahmen für schulpflichtige geistig und/oder körperlich behinderte Kinder und Jugendliche in der gesetzlich unterrichtsfreien Zeit ist
- die Förderung während der Ferien,
- die Absicherung und Fortführung der bisherigen Förderung,
- die Betreuung und Unterstützung der behinderten Kinder zur Teilnahme an der Mitgestaltung der gemeinsamen Aktivitäten und des Spielens in der Gruppe entsprechend ihren individuellen Möglichkeiten.
Sie haben Fragen zur Antragsbearbeitung?
-
Herr Müller
- Telefon: 03521 725-3134
- Hinweis: Schulbegleiter: Bereich A - K
- Hinweis: Ganztagsbetreuung: Bereich Altlandkreis Riesa-Großenhain (Wohnort des Kindes)
- Hinweis: Ferienbetreuung: Bereich Altlandkreis Riesa-Großenhain (Ort der Ferienbetreuung)
-
Frau Bergmann
- Telefon: 03521 725-3136
- Hinweis: Schulbegleiter: Bereich L - Z
- Hinweis: Ganztagsbetreuung: Bereich Altlandkreis Meißen (Wohnort des Kindes)
- Hinweis: Ferienbetreuung: Bereich Altlandkreis Meißen (Ort der Ferienbetreuung)
Schülerbeförderung
Eingliederungshilfe in stationären und teilstationären Einrichtungen inclusive Beförderungsleistungen (Wohnheim)
- in Bearbeitung -
Eingliederungshilfe in stationären Einrichtungen (Pflegefamilie)
- in Bearbeitung -
Sozialpädagogische Begutachtung im Rahmen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche
- in Bearbeitung -
Gewährung eines persönlichen Budgets, Gewährung von Hilfsmitteln, Hilfe zur Beschaffung und Erhaltung behindertengerechten Wohnraumes, Assistenzen
- in Bearbeitung -
Mobilitätsbeihilfe (Behindertenfahrdienst)
Zweck der Mobilitätshilfe ist es, die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen und zu gewährleisten. Die Leistungen sollen zur Förderung der Begegnung und des Umganges mit anderen Menschen, zum Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung oder kulturellen Zwecken dienen, beitragen.
Anspruchsvoraussetzungen und weitere Informationen:
- PDF-Datei: PDF, 2 MB
Sie haben Fragen?
-
Frau Wachs
(in Vertretung)
Hilfe zur Pflege
- in Bearbeitung -
Außendienst Hilfe zur Pflege (Bedarfsermittlung)
- in Bearbeitung -
Blindenhilfe
- in Bearbeitung -
Sozialpädagogische Begutachtung im Rahmen der Eingliederungshilfe für Erwachsene
- in Bearbeitung -
Sie möchten einen Antrag stellen?
- PDF-Datei: PDF, 307 kB
- PDF-Datei: PDF, 302 kB
- PDF-Datei: PDF, 161 kB
- PDF-Datei: PDF, 128 kB
- PDF-Datei: PDF, 154 kB
- PDF-Datei: PDF, 110 kB
- PDF-Datei: PDF, 220 kB
- PDF-Datei: PDF, 311 kB