Sachgebiet Eingliederungshilferecht
Das Sachgebiet ist zuständig für Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch IX. Anspruchsberechtigt sind Personen,
- die eine körperliche, geistige, seelische oder andere Sinnesbeeinträchtigung haben und
- in Wechselwirkung mit einstellungsbedingten und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate gehindert werden.
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Aktuelles
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Frühförderung und Frühberatung
Der Begriff Frühförderung umfasst im Rahmen der Eingliederungshilfe alle medizinisch-therapeutischen und heilpädagogischen Maßnahmen für Kinder, die eine Behinderung haben oder davon bedroht sind. Kinder mit (drohenden) Behinderungen, die eine Frühförderung erhalten, bekommen diese Leistungen über interdisziplinäre Frühförderstellen oder sozialpädiatrische Zentren.
Die Früherkennung und Frühförderung umfasst
- interdisziplinär konzipierte Eingangs-, Verlaufs- und Abschlussdiagnostik,
- heilpädagogische und medizinisch-therapeutische Maßnahmen und
- alltagsunterstützende Beratung und die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und Bezugspersonen der betroffenen Kinder in Bezug auf deren Behinderung.
Die Leistungen können – unabhängig von der Art der Behinderung – vom Zeitpunkt der Geburt an bis zum Schuleintritt gewährt werden. Grundlage dafür ist der Förder- und Behandlungsplan.
Haben Sie Rückfragen zur Antragsbearbeitung?
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Frau Bönisch
- Telefon: 03521 725-3133
- Hinweis: Bereich Altlandkreis Riesa/Großenhain
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Frau Titze
- Telefon: 03521 725-3132
- Hinweis: Bereich Altlandkreis Meißen
Hilfe in integrativen Kinderkrippen, Kindergärten und Horte
Die Kosten für heilpädagogische Leistungen in Form von integrativer Betreuung in Kinderkrippen, Kindergärten und Horten werden nach dem SGB IX vom Träger der Eingliederungshilfe übernommen.
Voraussetzung ist, dass das Kind in einer integrativen Kindertageseinrichtung über mehrere Stunden des Tages (mindestens sechs Stunden Betreuungszeit) und in regelmäßiger Folge eine nach Art, Gestaltung und Zeitdauer planvolle Hilfe erhält.
Den Kindern soll damit entsprechend ihrer persönlichen Bedürfnisse und Hilfebedarfe eine individuelle Förderung und soziale Teilhabe ermöglicht werden.
Haben Sie Rückfragen zur Antragsbearbeitung?
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Frau Bönisch
- Telefon: 03521 725-3133
- Hinweis: Bereich Altlandkreis Riesa/Großenhain
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Frau Titze
- Telefon: 03521 725-3132
- Hinweis: Bereich Altlandkreis Meißen
Schulbegleiter
Wer erhält Hilfestellungen durch einen Schulbegleiter?
Kinder und Jugendliche, die durch eine (drohende) geistige und/oder körperliche Behinderung nur eingeschränkt an der Gesellschaft teilhaben können und deshalb auf intensive Unterstützung bei regelmäßig anfallenden Verrichtungen im Schulalltag angewiesen sind.
Sie haben Rückfragen zur Antragsbearbeitung?
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Herr Müller
- Telefon: 03521 725-3134
- Hinweis: Buchstabe A-H
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Frau Hermann
- Telefon: 03521 725-3135
- Hinweis: Buchstabe I-O
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Frau Bergmann
- Telefon: 03521 725-3136
- Hinweis: Buchstabe P-Z
Ganztagsbetreuung
Ziel dieser Hilfe ist die Förderung und Entwicklung der Aktivitäten der Kinder mit einer (drohenden) körperlichen und/oder geistigen Behinderung, im Hinblick auf eine selbstständige und selbstbestimmte Teilnahme und Mitgestaltung des gemeinsamen Lebens. Die Gewährung der Ganztagsbetreuung umfasst auch die Ferienbetreuung und Schülerbeförderung.
Sie haben Rückfragen zur Antragsbearbeitung?
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Herr Müller
- Telefon: 03521 725-3134
- Hinweis: Buchstabe A-H
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Frau Hermann
- Telefon: 03521 725-3135
- Hinweis: Buchstabe I-O
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Frau Bergmann
- Telefon: 03521 725-3136
- Hinweis: Buchstabe P-Z
Ferienbetreuung
Ziel der heilpädagogischen Maßnahmen für schulpflichtige geistig und/oder körperlich behinderte Kinder und Jugendliche in der gesetzlich unterrichtsfreien Zeit ist
- die Förderung während der Ferien,
- die Absicherung und Fortführung der bisherigen Förderung,
- die Betreuung und Unterstützung der behinderten Kinder zur Teilnahme an der Mitgestaltung der gemeinsamen Aktivitäten und des Spielens in der Gruppe entsprechend ihren individuellen Möglichkeiten.
Sie haben Fragen zur Antragsbearbeitung?
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Herr Müller
- Telefon: 03521 725-3134
- Hinweis: Buchstabe A-H
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Frau Hermann
- Telefon: 03521 725-3135
- Hinweis: Buchstabe I-O
-
Frau Bergmann
- Telefon: 03521 725-3136
- Hinweis: Buchstabe P-Z
Schülerbeförderung
Ansprechpartner:
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Herr Müller
- Telefon: 03521 725-3134
- Hinweis: Buchstabe A-H
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Frau Hermann
- Telefon: 03521 725-3135
- Hinweis: Buchstabe I-O
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Frau Bergmann
- Telefon: 03521 725-3136
- Hinweis: Buchstabe P-Z
Eingliederungshilfe in stationären und teilstationären Einrichtungen inklusive Beförderungsleistungen (Wohnheim)
Ansprechpartner:
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Herr Müller
- Telefon: 03521 725-3134
- Hinweis: Buchstabe A-H
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Frau Hermann
- Telefon: 03521 725-3135
- Hinweis: Buchstabe I-O
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Frau Bergmann
- Telefon: 03521 725-3136
- Hinweis: Buchstabe P-Z
Eingliederungshilfe in stationären Einrichtungen (Pflegefamilie)
Ansprechpartner:
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Herr Müller
- Telefon: 03521 725-3134
- Hinweis: Buchstabe A-H
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Frau Hermann
- Telefon: 03521 725-3135
- Hinweis: Buchstabe I-O
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Frau Bergmann
- Telefon: 03521 725-3136
- Hinweis: Buchstabe P-Z
Sozialpädagogische Begutachtung im Rahmen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche
Ansprechpartner:
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Frau Weinert
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Frau Schmidt
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Herr Geue
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Frau Weidner
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Frau Oehmichen
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Frau Matthes
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Frau Nowotny
Gewährung eines persönlichen Budgets, Gewährung von Hilfsmitteln, Hilfe zur Beschaffung und Erhaltung behindertengerechten Wohnraumes, Assistenzen
Ansprechpartner:
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Frau Wachs
Mobilitätsbeihilfe (Behindertenfahrdienst)
Zweck der Mobilitätshilfe ist es, die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen und zu gewährleisten. Die Leistungen sollen zur Förderung der Begegnung und des Umganges mit anderen Menschen, zum Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung oder kulturellen Zwecken dienen, beitragen.
Anspruchsvoraussetzungen und weitere Informationen:
- PDF-Datei: PDF, 2 MB
Sie haben Fragen?
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Frau Wachs
Sozialpädagogische Begutachtung im Rahmen der Eingliederungshilfe für Erwachsene
Ansprechpartner:
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Frau Matthes
Sie möchten einen Antrag stellen?
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