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Untere Naturschutzbehörde

Der Landkreis Meißen ist Ihre Untere Naturschutzbehörde. Die Erfüllung der hiermit verbundenen Aufgaben im Landratsamt sichert das Sachgebiet Naturschutz im Kreisumweltamt.

Grundlagen unserer Fach- und Rechtsarbeit bilden Bundes- und Landesvorschriften. Soweit in diesen Vorschriften ausdrückliche Anforderungen nicht formuliert sind, obliegt es uns unter anderem nach pflichtgemäßem Ermessen notwendige Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, um Natur und Landschaft zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln.

Schwerpunkte unserer Arbeit sind die Beurteilung und Gestattung Ihrer Vorhaben, die Auswirkungen auf naturschutzrechtliche Schutzgüter haben, oder die Mitwirkung bei übergreifenden Genehmigungsverfahren (zum Beispiel im Bau-, Immissionsschutz- oder Wasserrecht und in Planfeststellungsverfahren, die durch andere Behörden geführt werden).

Wir sind mit der Ausweisung und Überwachung von Landschaftsschutzgebieten, Naturschutzgebieten und Naturdenkmalen beauftragt und zeichnen für den Biotop- und Artenschutz im Landkreis Meißen verantwortlich.

Seit August 2008 vollziehen wir Bestimmungen zum Handelsartenschutz im Landkreis Meißen.

Ihren zuständigen Ansprechpartner finden Sie im

Geoportal des Landkreises - Zuständigkeiten Naturschutz   

 

Unsere Themen für Sie


Aktuelle Aufrufe

Einbau und Dokumentation einer ergänzenden Kronensicherung am Naturdenkmal "Winterlinde im Schloss Batzdorf"

Der Landkreis Meißen beabsichtigt, den weiteren Einbau von Kronensicherungen am Naturdenkmal „Winterlinde Schloss Batzdorf“ auf Flst. 164f Gemarkung Batzdorf in 01665 Klipphausen zu beauftragen.

Gegenstand der Beauftragung ist zudem die Erstellung einer Dokumentation zu verwendeten Materialen und Positionierungen der erfolgten Kronensicherungen.

Die Ausführung der Arbeiten ist ausschließlich in Seilklettertechnik umsetzbar und soll bis 30.06.2026 erfolgt sein. Eine Aufteilung in Einzellose ist nicht vorgesehen. 

Die detaillierten Ausschreibungsunterlagen mit Leistungsbeschreibung können bei der uNB ab dem 30.03.2026 formlos digital angefordert werden: kreisumweltamt@kreis-meissen.de.

Die Frist zur Angebotsabgabe (Posteingang) endet mit Ablauf des 23.04.2026.

gez. Schuster
Sachbearbeiterin
Telefon: 03521 725-2350

Interessenbekundung für Naturschutzstationen zur Basisunterstützung Naturschutzstationen

Förderung von Naturschutzstationen

Der Freistaat Sachsen plant, auch im Jahr 2027 über die Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt (LaNU) Basisförderung für Naturschutzstationen auszureichen und hat entsprechende Mittel eingestellt. Der Gesamtförderbetrag im Jahr 2027 für im Landkreis gelegene Stationen ist aktuell auf 78.854,00 Euro beschränkt; dieser Gesamtbetrag kann sich in Abhängigkeit der freistaatlichen Haushaltbildung für 2027/28 ändern.

Die Antragsprüfung und die Mittelzuweisung erfolgen durch die Landkreisverwaltung. Für 2027 wird wiederum eine direkte Auszahlung der Förderbeträge an die Stationen durch die LaNU angeboten.

Das Landratsamt Meißen als untere Naturschutzbehörde (uNB) bittet unter Hinweis auf die nicht abgeschlossene Haushaltplanung des Freistaat Sachsen und vorbehaltlich von Änderungen – um Interessenbekundung von Institutionen im Landkreis Meißen, die nach Art und Umfang ihrer Tätigkeit folgende Voraussetzungen allein oder in Kooperation mit ähnlichen Einrichtungen erreichen.

Die Interessenbekundung kann sich ebenfalls auf das Förderjahr 2028 erstrecken; eine entsprechende Prüfung durch die Landkreisverwaltung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verlängerung des Förderzeitraumes durch LaNU.

Naturschutzstationen im Sinne der geplanten Förderung sind Einrichtungen, die mit einem Standort im Gebiet des Landkreises Meißen alleine oder in Zusammenarbeit mit anderen

  • Tätigkeiten im Bereich der praktischen Naturschutzarbeit (zum Beispiel Artenschutz, Biotoppflege, Schutzgebietsbetreuung, naturschutzfachliche Dokumentation) sowie
  • Umweltbildung

ausüben. Einrichtungen des Landkreises oder auf Gewinn ausgerichtete gewerbliche Unternehmen fallen nicht unter den Begriff der Naturschutzstation.

Folgende kumulative Mindestkriterien gelten weiterhin als Fördervoraussetzung:

  • es findet eine kontinuierliche, ganzjährige Tätigkeit in eigenen Räumlichkeiten statt,
  • angestelltes, fachkompetentes Personal dient als Ansprechpartner oder Projektleitung,
  • die Arbeit erfolgt landkreisorientiert, regional vernetzt und in Zusammenarbeit mit der unteren Naturschutzbehörde,
  • es werden überwiegend Tätigkeiten im Bereich der praktischen Naturschutzarbeit und der Umweltbildung ausgeübt,
  • der Stationsbetrieb wurde vor dem 22. Juli 2016 aufgenommen.

Bitte richten Sie Ihre Erklärung vorzugsweise unter Nutzung des Formblatt „Interessenbekundung“ der LaNU - abrufbar unter: https://www.lanu.de/de/Naturschutzstationen/Finanzielle-Unterstuetzung-der-Naturschutzstationen.html - bis 30. Juni 2026 postalisch an:

Landkreis Meißen
untere Naturschutzbehörde
Brauhausstraße 21
01662 Meißen

oder elektronisch an: kreisumweltamt@kreis-meissen.de.

Rückfragen richten Sie bitte per E-Mail an vorgenannte E-Mail-Adresse oder telefonisch an das Kreisumweltamt, Sachgebiet Naturschutz, 03521 725-2341.

gez. Wesser 
Sachgebietsleiter


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