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Untere Naturschutzbehörde

Der Landkreis Meißen ist Ihre Untere Naturschutzbehörde. Die Erfüllung der hiermit verbundenen Aufgaben im Landratsamt sichert das Sachgebiet Naturschutz im Kreisumweltamt.

Grundlagen unserer Fach- und Rechtsarbeit bilden Bundes- und Landesvorschriften. Soweit in diesen Vorschriften ausdrückliche Anforderungen nicht formuliert sind, obliegt es uns unter anderem nach pflichtgemäßem Ermessen notwendige Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, um Natur und Landschaft zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln.

Schwerpunkte unserer Arbeit sind die Beurteilung und Gestattung Ihrer Vorhaben, die Auswirkungen auf naturschutzrechtliche Schutzgüter haben, oder die Mitwirkung bei übergreifenden Genehmigungsverfahren (zum Beispiel im Bau-, Immissionsschutz- oder Wasserrecht und in Planfeststellungsverfahren, die durch andere Behörden geführt werden).

Wir sind mit der Ausweisung und Überwachung von Landschaftsschutzgebieten, Naturschutzgebieten und Naturdenkmalen beauftragt und zeichnen für den Biotop- und Artenschutz im Landkreis Meißen verantwortlich.

Seit August 2008 vollziehen wir Bestimmungen zum Handelsartenschutz im Landkreis Meißen.

Ihren zuständigen Ansprechpartner finden Sie im

Geoportal des Landkreises - Zuständigkeiten Naturschutz   

 

Unsere Themen für Sie


Aktuelle Aufrufe

Reparaturen am Reptilienabweissystem für die Würfelnatter 

Der Landkreis Meißen beabsichtigt Reparaturen/Abdichtungen von durch Witterungseinflüsse/mechanische Beanspruchung entstandenen Durchschlupfmöglichkeiten am Reptilienabweissystem für die Würfelnatter an der östlichen Seite der Straßenbrücke „Hafenstraße“ über den Fürstengraben/Niederauer Dorfbach und entlang des Radweges von der Radwegbrücke über den Fürstengraben/Niederauer Dorfbach bis zum Hotel „Knorre“ zu beauftragen.

Die Ausführung der Arbeiten soll bis 31.07.2026 erfolgt sein. Eine Aufteilung in Einzellose ist nicht vorgesehen.

Für die Erstellung der Angebotsabgabe ist zur Ermittlung des Reparaturumfanges eine gemeinsame Begehung erforderlich.

Die detaillierten Ausschreibungsunterlagen mit Leistungsbeschreibung können bei der unteren Naturschutzbehörde ab dem 22.06.2026 formlos digital angefordert werden (kreisumweltamt@kreis-meissen.de).

Die Frist zur Angebotsabgabe (Posteingang) endet mit Ablauf des 06.07.2026.

gez.

Schuster, Sachbearbeiterin, Telefon 03521 725-2350

Betreuung eines Amphibien-Abweissystems - Erklärung der Leistungsbereitschaft bis 8. Januar 2027 möglich

Die untere Naturschutzbehörde plant, Leistungen zur Beobachtung und Pflege von Natur und Landschaft zu vergeben. Die Finanzierung soll auf Grundlage freistaatlicher/europäischer Fördermittel erfolgen. In Abhängigkeit geltender Förderrichtlinien oder nationaler/europäischer Vergabeschwellen sind unter anderem vergaberechtliche Aspekte (zum Beispiel die Binnenmarktrelevanz) zu wahren. Der nachfolgende Aufruf dient der Erfüllung dieser Vorgaben. Da es sich (sehr wahrscheinlich wieder) um eine Festbetragsförderung handelt, ist vorrangiges Auswahlkriterium der Nachweis der Erfüllbarkeit der nachstehenden Anforderungen. Auswahl und Beauftragung werden an die vorherige Bewilligung der Fördermittel geknüpft und werden durch den nachstehendem Aufruf zur Leistungsbereitschaft allein nicht herleitbar.

Aufruf zur Erklärung der Leistungsbereitschaft für eine Artenschutzmaßnahme (hier: Betreuung eines Amphibien-Abweissystems)

  • Frist für die Erklärung in Schriftform an das Landratsamt Meißen (kreisumweltamt@kreis-meissen.de) als zuständige untere Naturschutzbehörde: 8. Januar 2027
  • Betreuung eines Amphibien-Abweissystems (mit Auffangbehältern) im Landkreis Meißen an nachfolgenden Standorten während der Wanderzeit heimischer Amphibienarten 
  • Mehrfachbetreuung ist möglich, einzelne Auftragsvergaben erfolgen jedoch ausschließlich für je einen Standort
  • Leistungszeitraum jeweils vom 1. Februar bis zum 31. Mai des Jahres 2027 und - förderabhängig - auch der Jahre 2028 und 2029; der jährliche Leistungszeitraum ist ein Zeitfenster für witterungsabhängige Wanderzeiten der heimischen Amphibienarten
  • Erklärungen sind für ein Leistungsjahr oder mehrere Leistungsjahre möglich; Auftragsvergaben erfolgen jährlich

Umfang:

  • tägliches Prüfen des baulichen Zustands des Amphibien-Abweissystems und unverzüglicher Bericht bei nicht selbst behebbaren Mängeln an dem Abweissystem an die untere Naturschutzbehörde
  • ständige Bergung von lebenden Amphibien (heimische Froschlurche (Anura)) und Nebenfunde aus den Auffangbehältern, Erfassung von Art, Geschlecht und Anzahl sowie Verbringen dieser Tiere zur gegenüberliegenden Straßenseite und unverzügliches Freilassen derselben in die freie Natur
  • Bergung und Übergabe von Totfunden an die untere Naturschutzbehörde
  • strikte Beachtung und Einhaltung der Hygienehinweise zur Vermeidung und Verhinderung unbeabsichtigter Verbreitung von Krankheitserregern zwischen Amphibienpopulationen gemäß Vorgabe des SMUL
  • Abschlussbericht zum 10. Juni unter Verwendung vorgegebener Berichtsformate
  • der finanzielle Ausgleich erfolgt auf Grundlage der Förderrichtlinie Natürliches Erbe des Freistaates Sachsen (Antragsstellung erfolgt durch die untere Naturschutzbehörde)

Standorte:

  • Coswig: K 8017; Spitzgrundteich; 440 m Anlagenlänge
  • Nossen: K 8074; Ziegeleiteich; 561 m Anlagenlänge
  • Naundorf: Ortsstraße; Speicher Naundorf; 432 m Anlagenlänge, vorzugsweise mit Aufbau
  • Niederlommatzsch: K 8071; Speicher Niederlommatzsch; 913 m Anlagenlänge
  • Weinböhla: S 80; Funkenteich; 520 m Anlagenlänge
  • Nossen: K 8050; Ilkendorfer Lehden; 360 m Anlagenlänge
  • Moritzburg/Friedewald: Professor-von-Finck-Straße; 80 m Anlagenlänge

Fragen richten Sie an den Unterzeichner.

gez. Wesser
Sachgebietsleiter

Telefon: 03521 725-2341 


Kontakt

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