Inhalt

Gerichtshilfe

Das Sachgebiet Gerichtshilfe ist in drei Aufgabenbereiche geteilt:


Familiengerichtshilfe

Die Familiengerichtshilfe

  • berät und unterstützt Eltern im Falle der Trennung und Scheidung unter angemessener Beteiligung der Kinder und Jugendlichen,
  • unterstützt bei der Erarbeitung eines einvernehmlichen Konzeptes für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechtes,
  • berät Eltern in Angelegenheiten von Sorgerechtsänderungen und
  • wirkt bei Verfahren vor dem Familien- und Oberlandesgericht mit.

Angelegenheiten der elterlichen Sorge von erheblicher Bedeutung

Zustimmung des Sorgeberechtigten notwendig (Auszug):

  • Aufenthalt: Grundentscheidung, bei wem das Kind lebt
  • Pass- und Meldewesen: An- und Abmeldung, Beantragung Kinderausweis
  • Gesundheit: Operation, Facharztbehandlung
  • Umgang: Umgangsgestaltung mit Elternteilen, Großeltern etc.
  • Bildung: Wald der Kita, Schulart, Ausbildung, Zeugnis
  • Status- und Namensfragen: Namensgebung/-änderung (Vor- und/oder Nachname)

Angelegenheiten der elterlichen Sorgen des täglichen Lebens

Keine Zustimmung notwendig (Auszug):

  • Aufenthalt: Besuche - Freunde, Verwandte
  • Pass- und Meldewesen: ---
  • Gesundheit: Eilfälle - Operation, allgemeine Untersuchung
  • Umgang: Kontakte des täglichen Lebens (Freunde usw.)
  • Bildung: Nachhilfe, Klassenfahrt
  • Status- und Namensfragen: ---

Kontakt

  • Frau Fieland

    • Telefon: 03521 725-3274
    • Hinweis: Zuständig: 01587 Riesa , 01558 Großenhain (Stadt außer Alleen), Röderaue, Wülknitz
  • Frau Gorek

  • Frau Grundmann

  • Frau Jahn

  • Frau Mierzkalla

  • Frau Strangfeld

  • Frau Tschorn

    • Telefon: 03521 725-3264
    • Hinweis: Zuständig: 01558 - Großenhain (Stadt nur Alleen) | Folbern | Klein- und Großraschütz | Rostig | Zschauitz | Weßnitz | Skassa | Naundorf | 01561 - Lampertswalde | Priestewitz | Thiendorf | Schönfeld | 01594 - Riesa | Hirschstein | Stauchitz | Zeithain
  • Frau Wuttke

Besucheranschriften:

  • Teichertring 8, 01662 Meißen
  • Heinrich-Heine-Straße 1, 01589 Riesa

Telefon: 03521 725-3280 (Frau Lehmann, zwischen 9 und 11 Uhr werktags)
E-Mail: kja.familiengerichtshilfe@kreis-meissen.de

Weitere Beratungsstellen


Jugendgerichtshilfe

Ein junger Mensch ist straffällig geworden - was nun?

Hat ein junger Mensch eine Straftat begangen und die Polizei die Ermittlungen aufgenommen, erscheint die Situation oft ausweglos.

"Was geschieht mit mir?", "Welche Folgen ergeben sich für den weiteren Entwicklungsweg ?" ...

Hier beginnt die Aufgabe der Jugendgerichtshilfe

Sie will den betroffenen jungen Menschen und deren Eltern beratend und aufklärend zur Seite
stehen und mit ihnen versuchen, diese schwierige konfliktreiche Situation zu bewältigen.

Was macht die Jugendgerichtshilfe?

Jugendgerichtshilfe ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Jugendamtes. Sie ist aber weder Staatsanwalt - sie klagt nicht an - noch Rechtsanwalt - sie verteidigt nicht.

Jugendgerichtshilfe bringt ein möglichst objektives Bild der bisherigen Entwicklung und der
augenblicklichen Lebenssituation des jungen Menschen in das Verfahren ein.

Für Probleme, die zur Straftat führten oder die aus der Straftat entstanden, wird Beratung und Hilfe angeboten.

Um unsere Aufgaben erfüllen zu können, ist es notwendig, mit den Jugendlichen oder Heranwachsenden Gespräche zu führen, die uns Aufschluss über seine persönliche Situation, die familiären und schulischen oder beruflichen Gegebenheiten sowie sein Freizeitverhalten geben. Alle gemachten Angaben haben vertraulichen Charakter. Es soll damit erreicht werden, dass die Maßnahmen des Jugendrichters tatsächlich auf die persönliche Situation des Jugendlichen/Heranwachsenden ausgerichtet sind.

Nach der Hauptverhandlung hat die Jugendgerichtshilfe die Pflicht, die Erfüllung der richterlichen Maßnahme zu organisieren und zu kontrollieren. Sie steht, wenn nötig und gewünscht, auch nach Abschluss des Verfahrens zur Seite.

Wer hat ein Recht auf die Leistungen der Jugendgerichtshilfe?

Alle jungen Menschen von 14 bis 17 Jahren (Jugendliche) und 18 bis 21 (Heranwachsende) haben Anspruch auf Beratung und Hilfe.

Bei Heranwachsenden hat die Jugendgerichtshilfe die Aufgabe, dem Gericht aufgrund der Persönlichkeitskenntnis vorzuschlagen, ob Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen sollte.

Jugendliche und ihre Eltern beziehungsweise Heranwachsende können jederzeit Kontakt mit der Jugendgerichtshilfe aufnehmen. So werden im persönlichen Gespräch rechtzeitig wichtige Fragen beantwortet und Hilfsangebote unterbreitet.

Als Ansprechpartner stehen für Sie zur Verfügung:

Besucheranschriften:

  • Teichertring 8, 01662 Meißen
  • Heinrich-Heine-Straße 1, 01589 Riesa

Telefon: 03521 725-3280 (Frau Lehmann, zwischen 9 und 11 Uhr werktags)
E-Mail: kja.jugendgerichtshilfe@kreis-meissen.de
Fax: 03521 725-3200

Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften

Warum brauche ich einen Vormund?

Bis zu deinem 18. Geburtstag (Volljährigkeit) muss es jemanden geben, der die Verantwortung für dich übernimmt und dafür sorgt, dass es dir gut geht, das nennt man auch „elterliche Sorge“ oder „Sorgerecht“.

Diese Aufgabe übernehmen normalerweise die Eltern. Manchmal ist es jedoch so, dass Eltern diese Aufgabe nicht mehr übernehmen können, dann wird vom Gericht ersatzweise ein anderer Erwachsener damit beauftragt. Das ist dann der Vormund. Der Vormund ist dein rechtlicher Vertreter anstelle der Eltern und soll für dein Wohlergehen sorgen.

Können die Eltern sich nur um einzelne Bereiche nicht kümmern und das Gericht entzieht nur einzelne Teile der „elterlichen Sorge“ nennt man das Ergänzungspfleger oder kurz nur Pfleger.

Kurz gesagt – einen Vormund bekommen Kinder

  • deren Eltern gestorben sind
  • deren Eltern schwer krank sind
  • deren Eltern sich aus anderen Gründen nicht um sie kümmern können, zum Beispiel weil sie selbst viele
  • Probleme haben
  • dessen Mutter bei der Geburt noch nicht 18 Jahre alt ist

Die elterliche Sorge – was ist das?

Die „elterliche Sorge“, das „Sorgerecht“, setzt sich aus mehreren Bereichen zusammen. Die Wichtigsten sind Folgende:

  • Aufenthaltsbestimmungsrecht – dein Vormund bestimmt deinen Wohnort
  • Umgangsrecht – Entscheidung darüber wann und wo du zum Beispiel deine Mutti oder deinen Vati treffen darfst
  • Gesundheitssorge – zum Beispiel Zustimmung zu Operationen oder Klinikaufenthalten, Zustimmung zu Untersuchungen oder Impfungen beziehungsweise auch zur Behandlung mit Medikamenten, auch wenn du zum Beispiel schwanger bist und das Kind nicht willst, brauchst du die Einwilligung deines Vormunds
  • Das Recht Anträge zu stellen – zum Beispiel beim Jugendamt auf Hilfe zur Erziehung
  • Vertretung in schulischen Angelegenheiten – zum Beispiel Unterschrift unter deinem Zeugnis, Entscheidung welche Schule du besuchst, Unterschrift unter deinem Ausbildungsvertrag
  • Vermögenssorge – zum Beispiel Verwaltung deines Geldes oder auch Eröffnung eines Kontos für dein Taschengeld

Dein Vormund oder Pfleger ist dein ganz persönlicher Ansprechpartner. Er setzt sich für dich und deine Angelegenheiten ein und vertritt deine Interessen in allen wichtigen Bereichen.

Es gibt auch noch Dinge des „alltäglichen Lebens“. Darüber entscheiden deine Pflegeeltern oder die Mitarbeiter der Wohngruppe oder des Heimes in dem du lebst. Dazu gehört zum Beispiel wann du abends nach Hause kommst, wann du ins Bett gehst oder fernsehen darfst oder wann du deine Hausaufgaben erledigst. In der Schule
entscheidet dein Lehrer, was du gerademachst (zu Beispiel schreiben oder rechnen).

Wieso kommt mich mein Vormund besuchen?

Damit sich dein Vormund für dich einsetzen und deine Interessen vertreten kann, muss er dich kennenlernen. Es ist wichtig, dass du ihm viel von dir erzählst. Das du ihm mitteilst, wenn dich etwas bedrückt oder du Sorgen hast. Nur wenn er davon weiß kann er dir helfen.

Normalerweise trifft sich dein Vormund mit dir da, wo du wohnst. Vielleicht wird er auch mal Eis essen gehen mit dir, oder dich in der Schule treffen. Auch hier ist es wichtig, dass du Wünsche äußerst oder auch mal sagst, wenn dir etwas nicht gefällt.

Du kannst dich auch jederzeit selbst bei deinem Vormund melden. Du kannst ihn zum Beispiel anrufen oder eine E-Mail schreiben. Wenn dein Vormund mal nicht gleich ans Telefon geht, versuche es später noch einmal oder er ruft dich zurück.

Je älter du bist, umso mehr wird dein Vormund deine Meinung in seine Entscheidungen für dich mit einbeziehen.

Dein Vormund ist auf deine Mitarbeit angewiesen und freut sich auf die Zusammenarbeit mit dir.

Ansprechpartner

Besucheranschrift

  • Teichertring 8, 01662 Meißen
  • Heinrich-Heine-Straße 1, 01589 Riesa

Da wir Vormünder immer viel unterwegs sind (wir treffen uns ja mit euch oder nehmen Termine für oder mit euch wahr) sagt vorher unbedingt Bescheid, wenn ihr uns im Büro besuchen wollt!

E-Mail: kja.amtsvormundschaften@kreis-meissen.de

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